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Befristete Erwebsminderungsrente

von Soeren Claussen10.02.2014 | 10:11
1027 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Meine Frage: Ein Antrag auf Teilhabe zum Arbeitsleben (2011) wurde von der Rentenversicherung umgewandelt in einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente. Diese wurde rückwirkend (Zeitpunkt Antragstellung auf Teilhabe) gewährt, allerdings nur vorläufig und befristet bis Mitte 2015. Meines Erachtens besteht hier NICHT der Anspruch auf Ersatz der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung gegen den Rentenversicherungsträger. Diese Beträge wurden von einer zu entrichtenden Nachzahlung einbehalten und an des JobCenter abgeführt. Korrekt? Der Rentenbescheid ist befristiet und somit nur vorläufig. Herzlichen Dank für Ihre Antwort im Voraus.

2 Antworten

rosebudam 10.02.2014 | 14:44
Sofern ich Ihren Beitrag richtig verstehe, gehen Sie davon aus, dass eine befristete Rente eine vorläufige Bewilligung wäre. Diese Annahme ist falsch. Auch wenn eine Rente auf Zeit gewährt wird, handelt es sich regelmäßig um einen "endgültigen" Bescheid/Verwaltungsakt. Ein vorläufiger Bescheid wäre im Bescheidtenor (auf der 1. Seite) als solcher gekennzeichnet. Sofern Sie während des ALG II-Bezugs pflichtversichert in der KKV/PV waren und dies in der Rente sind, besteht für das Jobcenter neben dem Erstattungsanspruch aus der Netto-rente zusätzlich der Anspruch auf Erstattung der KV-/PV-Beiträge. Dies kann Ihnen als Berechtigter aber völlig egal sein! Die zu erstattenden KV-/PV-Beiträge werden nämlich nicht aus der Netto-Rentennachzahlung abgezweigt. Die für den Nachzahlungszeitraum ermittelten KV-/PV-Beiträge wurden vielmehr - analog der Netto-Rentennachzahlung - "zurückgehalten". Wenn keine Erstattung an das Jobcenter erfolgt gehen Sie an die Kranken-/Pflegekasse. Sie selbst würden Sie nie erhalten!
Jonasam 10.02.2014 | 14:48
Das ist richtig so. Das Jobcenter hat bereits die Beiträge zur KV gezahlt und bekommt diese nun vom RV-Träger erstattet. Wenn das Jobcenter die Beiträge nicht bekommen würde, würden sie an die Krankenkasse gezahlt. Für Sie ist das also auch vollkommen egal. MfG Jonas
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