Hallo User Onkel Heinz,
wenn Sie während des Bezuges Ihrer [Erwerbsminderungsrente:]https://www.ihre-vorsorge.de/rente/gesetzliche-rente/erwerbsminderungsrente.html versterben würden, hat Ihre Ehefrau Anspruch auf eine [Witwenrente:]https://www.ihre-vorsorge.de/rente/gesetzliche-rente/witwer-witwenrente.html.
Wenn es die kleine Witwenrente wäre, da Ihre Ehefrau das 47. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, hätte sie Anspruch auf 2 Jahre. Die kleine Witwenrente beträgt 25% der Bruttorente im Zeitpunkt des Todes. Sollte Ihre Ehefrau im Zeitpunkt des Todes bereits das 47. Lebensjahr vollendet haben, besteht Anspruch auf die große Witwenrente. Diese würde entweder 60% oder 55% (bei Heirat nach 2001 oder beide Ehepartner sind nach dem 01.01.1962 geboren) betragen.
Auf die Witwenrente werden Einkünfte angerechnet. Die große Witwenrente wird solange gezahlt, solange Ihre Ehefrau den Status einer Witwe hat.