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Experten-Antwort

befristete Erwerbsminderungsrente

von Grisgram 7708.09.2016 | 14:38
1962 Ansichten
12 Antworten

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Liebe Fragesteller und .- beantworter, ich habe ein Anliegen wegen meiner befristeten EMR , welche Im Oktober 2016 ausläuft . Den Verlängerungsantrag habe ich im Mai gestellt . Die DRV kommt laut Anschreiben unaufgefordert auf meine Anfrage zurück , das ist jetzt 5 Wochen her . Also darf ich nicht mehr anrufen und nach dem Sachstand fragen . Jetzt weiß ich nicht , wie ich mich verhalten soll .

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Grisgram 77,

eine Anfrage nach dem Sachstand sollte jederzeit erlaubt sein. Im Regelfall wird ihre Sachbearbeiterin/ihr Sachbearbeiter das Ende der bisher bewilligten Rente allerdings durchaus im Blick haben, so dass Sie rechtzeitig weitere Nachricht erhalten dürften.

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11 Antworten

HotRodam 08.09.2016 | 15:14
Es sind auch schon Briefe auf dem Postweg verloren gegangen oder Herr/Frau Sachbearbeiter/in war mit den Gedanken bereits im Feierabend - Wochenende - Urlaub und hat am PC (versehentlich) die Löschtaste gedrückt !
William 08.09.2016 | 17:38
Trösten Sie sich ich bin in der gleichen Situation,Arbeitsmarktrente befristet bis 31.10.16 den Verlängerungsantrag habe ich Anfang MAI weggeschickt,letzte Woche hatte ich einen Termin beim Gutachter und warte jetzt auch auf Antwort. Trotz allem würde ich an Ihrer Stelle die DRV mit Einschreiben anschreiben,zur Vorsicht habe ich mich Anfang Juli bei der Agentur für Arbeit gemeldet,da ich noch Restanspruch auf Alg 1,dieser ruht trotz EMR wenn man noch Anspruch hat 4 Jahre , Wie Sie sehen sind Sie nicht der einzige der Wartet,sind ja noch fast 8 Wochen bis dahin bekommen wir bestimmt Bescheid,allein schon wegen der Krankenversicherung.
John Starkam 08.09.2016 | 19:11
Hallo Grisgram77, es ist ja schon mal prima, daß Sie von der DRV eine Antwort erhalten haben. Man liest ja immer wieder das 4 Monate ausreichen. Naja, ich würde denen auf den Wecker gehen. Bestenfalls per Einschreiben und wenn alle Stricken reisen, dann mit Anwalt. Die Antwort von Willi ist auch zu empfehlen. Sollten Sie noch ALG I (Restmonate) haben, dann würde ich jetzt schon mal bei der Arbeitsagentur arbeitslos melden. Und den nächsten Verlängerungsantrag stellen Sie am besten 6 bis 7 Monate vorher. Dann sind Sie auf der sicheren Seite. Alles Gute. Beste Grüße Stark
W*lfgangam 08.09.2016 | 19:55
Hallo Grisgam77, Antrag viel zu spät gestellt, ich verweise daher auf den Beitrag von John Stark. Natürlich sollten Sie anrufen, allerdings halte ich das jetzt noch für verfrüht, da die letzte Rentenzahlung erst Ende Oktober erfolgt. Sollte noch eine med. Begutachtung durch die DRV vorgenommen werden, kann sich das eh noch Monate hinziehen. Vielleicht reicht aber auch ein Haus-/Facharztgutachten bereits aus, dass die DRV - ggf. sogar telef. - erfragt hat, dann könnte schon morgen der Weiterzahlungsbescheid vorliegen. Mitte Oktober ist ein gutes 'Anruffenster', um dann gleichzeitig die vorübergehende Weiterzahlung 'einzufordern', bis eine Entscheidung vorliegt ...normal wird dann für 1-2 Monate 'überbrückend' weitergezahlt, bis der Med. Dienst in die Puschen gekommen ist, und dann geht das Spielchen wieder von vorne los. Nebenbei, wenn die befristete Rente ausgelaufen ist, ergeben sich Folgewirkungen: - wieder erwerbsfähig, Jobcenter 'freut' sich auf Sie - normale KV-Pflicht endet, die KK will wieder Beiträge sehen UND Familienangehörige müssen auch anderweitig KV-versichert werden - und alles hängt dann von dem Eintreffen des 'Überbrückungsbescheides' ab, eine elende bürokratische Rennerei steht Ihnen dann bevor Vielleicht greifen Sie doch morgen mal zum Tel., um wenigstens die erwartete Bearbeitungszeit in Erfahrung zu bringen. Ich will nicht Bange machen, aber ich habe schon Laufzeiten von 12 Monaten erlebt, ehe überhaupt eine med. Aussage/Bewertung erfolgte. Gruß w.
Rosannaam 08.09.2016 | 20:30
Zitat von John Stark anzeigen
Warum nicht gleich 12 Monate vorher? Oder warum schreibt man dann nicht gleich in den Antrag, dass man die nächste und übernächste Weitrebewilligung gleich mitbeantragt? ;-) Befristete Renten haben durchaus ihren Sinn. Dieser liegt aber bestimmt nicht darin, dass man fast unmittelbar nach der Bewilligung gleich die Fortzahlung beantragt. Wie würde wohl ein Arzt reagieren, wenn er eine AUB für 4 Wochen ausgestellt hat und bereits nach 2 Wochen um eine Verlängerung gebeten wird? Richtig! Der würde sagen, dass er noch nicht abschätzen kann, ob überhaupt eine Folge-AUB erforderlich ist und dass man doch bitte kurz vor Ablauf der AUB noch einmal vorbeischauen soll. LG Rosanna
W*lfgangam 08.09.2016 | 21:29
Zitat von Rosanna anzeigen
Liebe Rosanna, aus den Erfahrungswerten/Laufzeiten vor Ort kann man durchaus Rückschlüsse ziehen, wie lange jeder örtliche Träger oder Bund aktuell braucht, um überhaupt auf den Verlängerungsantrag zu reagieren - wenn man das an die Nachfragenden vor Ort bereits weitergibt, kann so manche Verzögerung durch 'frühe' Antragsstellung rechtzeitig behoben werden. Nebenbei: > Dieser liegt aber bestimmt nicht darin, dass man fast unmittelbar nach der Bewilligung gleich die Fortzahlung beantragt Es gibt Bewilligungen, die enden bei (rückwirkender) Bescheiderteilung schon nach 6 Monaten (Spezialfall/ggf. auch nach Anerkenntnis vor Gericht). Als Berater fast man sich da doch an den Kopf und flankt den Weiterbewilligungsantrag doch sofort auf den Weg ;-) Ja, eine mind. 6-Monatsfrist halte ich in Anbetracht der Arbeitsbelastung 'meines' Regionalträger für das Mindeste; die DRV Bund scheint aktuell damit hinzukommen, die med. Auswertung in dieser Zeit bewerkstelligen zu können! ...wird aber jeder vor Ort selbst einschätzen können. Gruß w.
John Starkam 09.09.2016 | 07:23
Zitat von Rosanna anzeigen
Und den nächsten Verlängerungsantrag stellen Sie am besten 6 bis 7 Monate vorher. Dann sind Sie auf der sicheren Seite.
Warum nicht gleich 12 Monate vorher? Oder warum schreibt man dann nicht gleich in den Antrag, dass man die nächste und übernächste Weitrebewilligung gleich mitbeantragt? ;-) Befristete Renten haben durchaus ihren Sinn. Dieser liegt aber bestimmt nicht darin, dass man fast unmittelbar nach der Bewilligung gleich die Fortzahlung beantragt. Wie würde wohl ein Arzt reagieren, wenn er eine AUB für 4 Wochen ausgestellt hat und bereits nach 2 Wochen um eine Verlängerung gebeten wird? Richtig! Der würde sagen, dass er noch nicht abschätzen kann, ob überhaupt eine Folge-AUB erforderlich ist und dass man doch bitte kurz vor Ablauf der AUB noch einmal vorbeischauen soll. LG Rosanna
Bitte nicht Birnen mit Äpfeln verwechseln. Eine AUB hat nichts mit EMR zu tun. Schauen Sie sich bitte die Antworten von W*lfgang an. Hauptsache bei Ihnen läuft alles rund. Gruß Stark
Grisgram 77am 09.09.2016 | 12:55
Hiermit bedanke ich mich bei allen Teilnehmern , welche hilfreiche und nachvollziehbare Antworten zu Papier bringen . Grisgram 77
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