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befristete erwerbsminderungsrente

von monika15.03.2010 | 17:55
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guten abend, ich habe eine befristete erwerbsminderungsrente bis 30.6.2012. was passiert bis dahin mit meinem arbeitsplatz. ich bin tvöd beschäftigt. gruß und herzlichen dank für antworten monika

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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3 Antworten

Juraam 15.03.2010 | 18:07
Die Auswirkungen einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit auf das Arbeitsverhältnis bestimmen sich im öffentlichen Dienst nach § 33 Abs. 2 - 4 TVöD/§ 33 Abs. 2 - 4 TV-L. Danach endet das Arbeitsverhältnis grundsätzlich mit dem die volle oder teilweise Erwerbsminderung bewilligenden Bescheid bzw. mit Ablauf des dem Rentenbeginn vorangehenden Tages. Das Arbeitsverhältnis endet gemäß § 33 Abs. 2 Satz 5 TVöD/§ 33 Abs. 2 Satz 5 TV-L n i c h t, wenn die Rente (wie nach dem Grundfall des § 102 Abs. 2 SGB VI vorgesehen) b e f r i s t e t geleistet wird. In diesen Fällen ruht das Arbeitsverhältnis während der Dauer der befristeten Rentenzahlung. Von diesen beiden Grundregeln besteht für die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Vorliegen der Voraussetzungen nach § 33 Abs. 3 TVöD/§ 33 Abs. 3 TV-L die Ausnahme, dass im Falle einer teilweisen Erwerbsfähigkeit das Arbeitsverhältnis weder endet noch ruht, sondern eine Weiterbeschäftigung erfolgt. Die Voraussetzungen sind: Der Beschäftigte kann gemäß des festgestellten Leistungsvermögens auf seinem Arbeitsplatz oder einem freien Arbeitsplatz weiterbeschäftigt werden. Dringende dienstliche oder betriebliche Gründe stehen der Weiterbeschäftigung nicht entgegen. Der Beschäftigte hat innerhalb von zwei Wochen nach dem Zugang des Rentenbescheides seine Weiterbeschäftigung beantragt. Bei einer befristeten oder unbefristeten Rente wegen voller Erwerbsminderung können die Arbeitsvertragsparteien jedoch im Rahmen der Hinzuverdienstgrenzen eine Teilzeitarbeit vereinbaren. Der Rentenbezieher hat jedoch hierauf keinen Anspruch.
monikaam 16.03.2010 | 07:43
guten morgen allerseits, herzlichen dank für die rasche antwort. gibt es auch informationen,wie ich mit den verbleibenden überstunden umgehen kann ? habe ich einen anspruch auf ausgleich ? schönen tag, gruß monika
Juraam 16.03.2010 | 09:38
Sprechen Sie doch mal mit ihrem Personalrat. Die müssten ihnen dies doch beantworten können.
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