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Experten-Antwort

befristete Erwerbsminderungsrente-Arbeit

von Anna13.05.2018 | 19:59
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4 Antworten

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öffentlicher Dienst 58 Jahre alt. Befristete Erwerbsminderungsrente, werden die Jahre im Betrieb weiter angerechnet

Antworten vom Expertenteam

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1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Anna,

bitte konkretisieren Sie Ihre Frage, falls W*lfgang Ihnen nicht bereits die entscheidenden Hinweise gegeben haben sollte.

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3 Antworten

W*lfgangam 13.05.2018 | 20:14
Hallo Anna, worauf konkret bezieht sich Ihre Frage zu den 'Jahren weiterhin im Betrieb'? Sie haben sowohl bei der DRV wie auch bei der VBL bereits einen Zuschlag an Zeiten (Hochrechnung) erhalten und damit zum Zeitpunkt der Bewilligung der Leistung mehr erhalten, als Sie bis dahin erarbeitet haben. Rein rechnerisch werden Sie über die 'Weiterarbeit (?)' dann einen Vorteil/mehr Leistung erhalten, wenn Sie tatsächlich über den Hochrechnungszeitpunkt hinaus noch weiterhin versicherungspflichtig neben Ihrer Rente beschäftigt waren. ...die 'latente/ruhende' Beschäftigung bei einer vollen EM-/Arbeitsmarktrente ohne tatsächliches Einkommen ist null wert. Wie auch, wenn keine zusätzlichen Werte für die Rente/die VBL erarbeitet werden - die auch noch über die bereist hochgerechneten Werte hinausgehen. Gruß w.
Annabellam 13.05.2018 | 20:04
Liebe Anna, auf jedenfall werden die Jahre angerechnet. Das Leben geht weiter. Bei mir auch. Mach weiter so. LG Annabell
Grokoam 14.05.2018 | 06:35
Zitat von W*lfgang anzeigenausblenden
öffentlicher Dienst 58 Jahre alt. Befristete Erwerbsminderungsrente, werden die Jahre im Betrieb weiter angerechnet
Hallo Anna, worauf konkret bezieht sich Ihre Frage zu den 'Jahren weiterhin im Betrieb'? Sie haben sowohl bei der DRV wie auch bei der VBL bereits einen Zuschlag an Zeiten (Hochrechnung) erhalten und damit zum Zeitpunkt der Bewilligung der Leistung mehr erhalten, als Sie bis dahin erarbeitet haben. Rein rechnerisch werden Sie über die 'Weiterarbeit (?)' dann einen Vorteil/mehr Leistung erhalten, wenn Sie tatsächlich über den Hochrechnungszeitpunkt hinaus noch weiterhin versicherungspflichtig neben Ihrer Rente beschäftigt waren. ...die 'latente/ruhende' Beschäftigung bei einer vollen EM-/Arbeitsmarktrente ohne tatsächliches Einkommen ist null wert. Wie auch, wenn keine zusätzlichen Werte für die Rente/die VBL erarbeitet werden - die auch noch über die bereist hochgerechneten Werte hinausgehen. Gruß w.
Es geht wohl um die Jahre im "Betrieb". Jubiläumsgeld!
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