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befristete Erwerbsminderungsrente LTA genehmigt BERUFLICHE RPK

von Eddy Trip11.06.2015 | 13:13
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, ich ich bin nun seit fast 6 Jahren voll erwerbsgemindert und erhalte eine volle Erwerbsminderungsrente derzeit noch. Habe Antrag auf LTA gestellt und nach langer Zeit mit Widerspruchsverfahren, medizinischer Reha und Eignungsabklärung nun endlich eine berufliche RPK-Maßnahme genehmigt bekommen(mündlich vom Reha-Berater) Ich hatte im Gespräch vergessen zu fragen ob mir für diese berufliche RPK-Maßnahme Übergangsgeld zusteht. Die Dame vom Servicetelefon meinte in der Regel schon aber letztendlich entscheide dies der Reha-Berater. Weiss jemand von Euch vielleicht wie die Gesetzeslage in meinem Fall ist? Steht mir Übergangsgeld zu? Wie berechnet sich das dann? Vielen Dank im Voraus für die Antworten.

2 Antworten

???am 11.06.2015 | 13:42
Für den LTA-Teil der RPK haben Sie auf jeden Fall Anspruch auf Übergangsgeld. RPK's starten jedoch gerne mit einem medizinischen Teil und da hätte ich wegen Ihres Rentenbezugs so meine Zweifel. Übrigens: Ihre Rente wird auf das Übergangsgeld angerechnet, erwarten Sie sich also nicht zuviel.
Eddy Tripam 11.06.2015 | 18:55
Danke für die Info! Der Reha-Berater meinte dass er mich für eine berufliche Rpk anmelden würde, da ich bereits vor Ca 6 Jahren eine medizinische Rpk in der selben Einrichtung gemacht habe. Wie errechnet sich das Übergangsgeld dann. Laut meines Wissensstands 75% des vorher verdienten Nettogehalts, da ich eine Tochter habe und davon wird die Rente dann abgezogen. Ist das so korrekt? Besten Dank!
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