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Experten-Antwort

befristete EU Rente-Arbeitsverhältnis automatisch beendet?

von siri20.11.2012 | 22:45
2116 Ansichten
4 Antworten

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Hallo, nach Schlaganfall war ich krank geschrieben, dann befristete EU-Rente für 1 Jahr. Ist das Arbeitsverhältnis durch die befristete EU Rente automatisch beendet? Mein Arbeitgeber sagt, er braucht mich nicht zu kündigen, da es durch diese Rente automatisch beendet ist. Stimmt das? Hab mein Urlaubsgeld durch Soka Bau als Abgeltung bekommen. MfG

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo siri,

hier handelt es sich um eine arbeitsrechtliche Frage, die in diesem Forum leider nicht abschließend beantwortet werden kann.

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3 Antworten

Anfängeram 20.11.2012 | 22:48
Was steht dazu im Tarifvertrag und im Arbeitsvertrag? Bei denen, mit denen ich bisher u tun hatte, galt das nur für unbefristete, wenn überhaupt.
mabusteram 21.11.2012 | 08:41
Eine Befristete Rente ist wie eine Krankschreibung zu betrachten. Lediglich eine unbefrsitete Rente wird wohl wie bei mir gem. Tarifvertrag zur automatischen Vertragsbeendigung ohne weitere Kündigung führen. Das Thema ist derart sensibel, dass ich mich vor jedem SChritt absolut rückversichern würde!
Klaus-Peteram 21.11.2012 | 09:56
Wie schon gesagt muss so eine Regelung dann für diesen Fall entweder in ihrem persönlichem Arbeitsvertrag oder dem Tarifvertrag vereinbart sein. Da es ja ganz offensichtlich ihrerseits da Unklarheiten gibt, sollten Sie sich dazu unbedingt rechtlich beraten lassen. Hierzu wäre der Fachanwalt für Arbeitsrecht der richtige Ansprechpartner. Auch wenn dies etwas Geld kostet, sind Sie dann auf der absolut sicheren Seite und letztlich könnte ihnen das ganze dann sogar noch Geld einbringen ( Abfindung etc. ) .. Grundsätzlich KANN natürlich auch bei Zuerkennung einer nur befristeten EM-Rente das Arbeitsverhältnis beendet werden bzw. auslaufen. Solche Arbeitsvertäge/Tarifvertäge gibt es. Dann bedarf es auch keiner gesonderten Kündigung, sondern das Arbeitsverhältnis läuft mit Zuerkenung der vbefristeten EM-Rente dann einfach aus. Es ist also falsch anzunehmen, das dies immer bzw. gurndsätzlich nur bei einer unbefristetetn Rente so läuft ! Dies muss - bei Unklarheiten - aber eben immer für den EINZELFALL rechtssicher abgeklärt werden, damit keinen Schaden entsteht.
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