Wie schon gesagt muss so eine Regelung dann für diesen Fall entweder in ihrem persönlichem Arbeitsvertrag oder dem Tarifvertrag vereinbart sein.
Da es ja ganz offensichtlich ihrerseits da Unklarheiten gibt, sollten Sie sich dazu unbedingt rechtlich beraten lassen. Hierzu wäre der Fachanwalt für Arbeitsrecht der richtige Ansprechpartner. Auch wenn dies etwas Geld kostet, sind Sie dann auf der absolut sicheren Seite und letztlich könnte ihnen das ganze dann sogar noch Geld einbringen ( Abfindung etc. ) ..
Grundsätzlich KANN natürlich auch bei Zuerkennung einer nur befristeten EM-Rente das Arbeitsverhältnis beendet werden bzw. auslaufen. Solche Arbeitsvertäge/Tarifvertäge gibt es.
Dann bedarf es auch keiner gesonderten Kündigung, sondern das Arbeitsverhältnis läuft mit Zuerkenung der vbefristeten EM-Rente dann einfach aus. Es ist also falsch anzunehmen, das dies immer bzw. gurndsätzlich nur bei einer unbefristetetn Rente so läuft !
Dies muss - bei Unklarheiten - aber eben immer für den EINZELFALL rechtssicher abgeklärt werden, damit keinen Schaden entsteht.