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Experten-Antwort

befristete EU-Rente

von Sigrid17.02.2015 | 23:09
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3 Antworten

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Hallo, ich hätte eine Frage: ich habe Anfang Oktober 2014 einen Antrag auf Erwerbsunfähigkeitsrente gestelllt und am 15.12.14 den Bescheid erhalten. Genehmigt wurde mir eine befristete Rente wegen voller Erwerbsminderung. Auszahlung ist erst im Mai, das ist mir schon klar, Anspruchsvoraussetzungen sind ab 9.10.2014 erfüllt, so steht u.a. im Bescheid. Was mir nun nicht klar ist, erhalte ich eine Nachzahlung ab Antragsstellung? Das geht aus dem Rentenbescheid irgendwie nicht hervor. Ein eigenes Einkommen hatte ich seit September 2014 nicht mehr, auch kein ALG oder KG, da diese Ansprüche erschöpft waren. LG

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Sigrid,

eine Rente wegen voller Erwerbsminderung auf Zeit beginnt erst nach Ablauf von 6 Kalendermonaten nach Eintritt des Leistungsfalles. In Ihrem Fall ergibt sich daher für die Zeit von 9.1.2014 - 30.4.2015 keine Nachzahlung. Neben der von W*lfgang beschriebenen Vorgehensweise könnten Sie beim Rentenversicherungsträger nachfragen, ob ein Anspruch auf unbefristet Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung besteht. Soweit die Widerspruchsfrist noch nicht abgelaufen ist, könnten Sie dies im Wege des Widerspruchsverfahren geltend machen.

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2 Antworten

W*lfgangam 17.02.2015 | 23:30
Hallo Sigrid, befristete EM-Renten beginnen mit der Zahlung immer erst ein halbes Jahr später/keine Nachzahlung! Hier: Leistungsfall/EM festgestellt zum 09.10.2014, ab 01.11.2014 +6 Monate später, ist dann der 01.05.2015 Rentenbeginn/erste Zahlung. Wenn Sie Zweifel an der Feststellung des Leistungsfalles (09.10.2014) haben - scheint das Antragsdatum des Rentenantrages zu sein - und aus Ihrer Sicht die EM schon länger vor- bzw. zurückliegt, sollten Sie Widerspruch einlegen, um den Leistungsfall weiter in die Vergangenheit zu bringen ('ich war schon viel früher EM'). Nur so erreichen Sie, dass ggf. bei älterem Leistungsfalls die 6-monatige 'Wartezeit' bis zur ersten Rentenzahlung verkürzt wird/ganz weg fällt. Rentenakte per Widerspruch anfordern/reinschauen und ggf. berechtigt einen früheren EM-Fall reklamieren. Andernfalls müssen Sie die Zeit bis zur ersten Rentenzahlung selbst überbrücken, bei Bedürftigkeit auf Sozialhilfe zurückgreifen. Aber, da Sie bisher ja 'über die Runden' gekommen sind, wird überbrückende Sozialleistung wohl ausscheiden ... Gruß w.
Sigridam 18.02.2015 | 10:35
Vielen Dank für die Antworten. Ich hätte schon 2013 eine EU - Rente beantragen sollen, wegen gleicher Erkrankung, aber ich habe damals noch einen Versuch mit verminderter Arbeitszeit machen wollen, was letztendlich auch nicht funktionierte. Mit Hilfe meines Mannes verhungere ich jetzt nicht gerade, aber eine Nachzahlung hätte mich schon gefreut :-(
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