Auf die Krankheit / Diagnose als solche und auf heilbar oder unheilbar , kommt es bei einer EM-Rente nicht an.
Es geht nur und auschließlich darum , WIE und OB überhaupt sich die Krankheit auf die Erwerbsfähigkeit auswirkt.
Es gibt ja auch unheilbare Krankheiten, die sich nicht oder nur wenig auf die Erwerbsfähigkeit auswirken und somit einfach keine Rente
rechtfertigen. So hart wie sich das auch anhören mag, aber so ist es nun mal.
Denken Sie z.b. an Morbus Scheuermann ( in der Jugend erworbene und lebenslang bestehende Wirbelsäulenverkrümmung )
Diese Erkrankung - leide persönlich unter dieser - kann Schmerzen verursachen oder auch nicht .
Insofern wird man nur weil man einen unheilbaren M. Scheuermann hat - der aber keine oder nur geringe Schmerzen oder Bewegungseinschränkungen verursacht - keine EM-Rente erhalten.
Da hier ja niemand ihre genaue Erkrankung kennt , kann man dazu in ihrem Falle nichts weiter sagen.
Aber die RV geht bei ihnen anhand der ärztlichen Befundberichte scheinbar von genau so einem ähnlichen Fall wie oben von mir als Beispiel geschildert aus und darum wird die Rente eben bei ihnen nur befristet statt auf Dauer gezahlt.
Es kann aber auch sein, das Sie dann bei ihrem Verlängerungsantrag in 2 Jahren die " Dauerrente " doch bekommen. Es wird halt wieder ganz neu alles geprüft
und was dann dabei rauskommt, wird ihnen heute niemand sagen können.