Befristete Rente wegen voller Erwerbsminderung

von
MoKa

Hallo!
Ich habe über 8 Jahre eine Rente wegen teilweiser Erwebsminderung erhalten und im November 2008 einen Antrag auf volle Eu Rente gestellt.

Gestern,kam nun der Rentenbescheid.

Mir wird eine Rente wegen voller Erwerbsminderung bis zum November 2011 bezahlt, danach kann ich wieder einen Antrag stellen.

An meinem Gesundheitszustand wird sich bis dahin nichts verbesser, konnte seit 10 Jahren auch keiner Arbeit nachgehen.

Kann mir jemand sagen, wie das dann nach der Frist abläuft?
Bei meiner Teilrente wurde ich alle 2 Jahre angeschrieben, wird das jetzt ähnlich laufen?
Ist das ganz normal, daß man erst einmal eine befristete Eu-Rente bekommt?

Gruss MoKa

von
Auskenner

Ja natürlich ist es normal, das EM-Renten erstmal befristet werden !

EM-Renten werden eigentlich immer befristet und nur in
ganz wenigen Ausnahmefällen gleich als " Dauerrente " -also bis zur Regelaltersgrenze gezahlt.

ca. 4-5 Monate vor Ende der Befristung stellen Sie dann einfach einen Verlänergungsantrag und nach Prüfung ihres d a n n aktuellen Gesundheitsztustandes wird die Rente entweder wieder auf ein paar Jahre befristet oder fällt ganz weg.

Den Antrag müssen Sie selbstständig stellen, da Sie im Normalfall jedenfalls nicht von der RV extra angeschrieben werden das ihre Rente ausläuft.

Erst nach 9 Jahren der Befristung und weiter bestehenden Erkrankungen muss dann auch eine befristete EM-Rente als" Dauerrente " gezahlt werden - Ausnahme ist aber die sog. Arbeitsmarktrente , welche immer befristet wird !

Vor diesen 9 Jahren wird eine " Dauerrente " nur dann gezahlt, wenn wirklich nach menschlichem und medizinischem Ermessen absolute keine Chance auf eine Besserung besteht.

Ob dies der Fall sein könnte oder nicht , entscheidet alleine der med. Dienst der Rentenversicherung.

Das natürlich viele EM-Rentner der Meinung sind, das sich gerade IHRE Erkrankung nicht mehr bessert und darum natürlich gerne sofort eine
" Dauerrente " haben wollen, ist eine Sache - die Einschätzung dazu der Rentenversicherung ist jedoch häufig eine völlig andere !

von
MoKa

Bekomme schon seit fast 9 Jahren eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Das spielt wohl keine Rolle mehr?

Mein Gesundheitszustand hat sich in den 9 Jahren so verschlechtert, daß jetzt eine volle EM-Rente bewilligt wurde.
Es ist wohl nicht abzusehen, dass nach so langer zeit eine Verbesserung eintritt.

Muß man nach Ablauf der Frist wieder ein kompletten Andrag stellen, oder gibt es da ein vereinfachtes Verfahren?

Daten,Befunde ectr. sind dann ja erst 2 Jahre alt

Gruss MoKa

von
Auskenner

Ja, die Zeit in der Sie Rente wegen teilweiser EM erhalten haben spielt für die volle EM jetzt keine Rolle.

Die Zuerkennung der vollen EM ist eine völlig separat zu sehende Sache und darum auch erstmal zumindest wieder eine Befristung auf 2 Jahre.

In Bezug auf volle EM gelten Sie ja quasi als Neurentner für die RV !

Wie schon geschrieben , sollten Sie ca. 4-5 Monate vor Ablauf der Befristung einen Verlängerungsantrag ausfüllen. Das ist nicht mehr ganz so viel Papierkram wie beim Erstantrag, aber eben auch einiges zum Ausfüllen.

2 Jahre alte Befunde sind bei EM-Anträgen als asbachuralt
anzusehen !!

Es sind immer ganz aktuelle Befunde zum Zeitpunkt des Antrages beizubringen bzw. fordert die RV diese ja bei den behandelnden Ärzten auch extra dann an oder schickt Sie zu einem Gutachter, der ihren
DANN in 2 Jahren aktuellen Zustand begutachten wird.

Wie ihr Gesundheitszustand und die ärztlichen Atteste / Befundberichte/Gutachten etc. aus der Zeit von vor 1,2 oder noch mehr Jahren war, spielt für eine aktuelle Prüfung eines EM-Antrages eine sehr untergeordenete Rolle - wenn überhaupt.

von
MoKa

Ich meinte, wenn z.B. eine unheilbare Erkrankung vorliegt, dann kann ein Gutachter nach 2 Jahren auch nichts anderes in sein Gutachten schreiben.

Es entstehen nur unnütze Kosten.

Oder seh ich das falsch.

von
Auskenner

Auf die Krankheit / Diagnose als solche und auf heilbar oder unheilbar , kommt es bei einer EM-Rente nicht an.

Es geht nur und auschließlich darum , WIE und OB überhaupt sich die Krankheit auf die Erwerbsfähigkeit auswirkt.

Es gibt ja auch unheilbare Krankheiten, die sich nicht oder nur wenig auf die Erwerbsfähigkeit auswirken und somit einfach keine Rente
rechtfertigen. So hart wie sich das auch anhören mag, aber so ist es nun mal.

Denken Sie z.b. an Morbus Scheuermann ( in der Jugend erworbene und lebenslang bestehende Wirbelsäulenverkrümmung )

Diese Erkrankung - leide persönlich unter dieser - kann Schmerzen verursachen oder auch nicht .

Insofern wird man nur weil man einen unheilbaren M. Scheuermann hat - der aber keine oder nur geringe Schmerzen oder Bewegungseinschränkungen verursacht - keine EM-Rente erhalten.

Da hier ja niemand ihre genaue Erkrankung kennt , kann man dazu in ihrem Falle nichts weiter sagen.

Aber die RV geht bei ihnen anhand der ärztlichen Befundberichte scheinbar von genau so einem ähnlichen Fall wie oben von mir als Beispiel geschildert aus und darum wird die Rente eben bei ihnen nur befristet statt auf Dauer gezahlt.

Es kann aber auch sein, das Sie dann bei ihrem Verlängerungsantrag in 2 Jahren die " Dauerrente " doch bekommen. Es wird halt wieder ganz neu alles geprüft
und was dann dabei rauskommt, wird ihnen heute niemand sagen können.

Experten-Antwort

Hallo Moka,

wie User "Auskenner" schon schrieb, ist es ganz normal, dass eine Rente wegen Erwerbsminderung befristet gezahlt wird. Möglicherweise beruht Ihre volle Erwwerbsminderung auch auf einem Leistungsvermögen von 3 bis unter 6 Stunden (sogenannte arbeitsmarktbedingte Rente) - dann ist eine unbefristete Rente gesetzlich ausgeschlossen, auch wenn sich der Gesundheitszustand nicht mehr bessern kann.

Ob bei Ablauf der Befristung Untersuchungen für erforderlich gehalten werden oder dann anhand der vorliegenden aktuellen Befunde entschieden wird, kann nicht gesagt werden. Dies ist ganz vom jeweiligen Einzelfall und der Einschätzung des sozialmedizinischen Dienstes abhängig.

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