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Experten-Antwort

Befristete Teilerwerbsminderungsrente und alt Urlaub

von Andrea04.01.2021 | 18:57
332 Ansichten
3 Antworten

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Ich habe 78 Wochen lang Krankengeld bekommen und danach ein Jahr Arbeitslosengeld eins. Gestern habe ich Bescheid bekommen dass ich eine befristete Teil Erwerbsminderungsrente bis Ende 22 bewilligt bekommen habe. Jetzt habe ich vor wieder arbeiten zu gehen in meinem festen Job unbefristeter Arbeitsvertrag. Da ich in Vollzeit gearbeitet habe, möchte ich jetzt wegen der Teil Erwerbsminderungsrente nur noch 3 Stunden am Tag arbeiten gehen bis Ende 22. Ich habe ja noch Anspruch auf die letzten zwei Jahre Urlaub. Wie geht das jetzt mit dem Urlaub, der ja noch auf Vollzeit gilt, wenn ich jetzt nur noch bis Ende 22 3 Stunden täglich arbeiten gehen.Wie gehe ich in das Gespräch mit meinem Arbeitgeber hinein um darauf vorbereitet zu sein.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Morgen Andrea,

Einmalzahlungen ( z.B Urlaubsgeld ) aus einem nach Rentenbeginn (noch) bestehenden Arbeitsverhältnis sind auch dann als Hinzuverdienst zu berücksichtigen, wenn sie aus Zeiten vor Rentenbeginn resultieren.

Eine Einmalzahlung ist in dem Jahr als Hinzuverdienst zu berücksichtigen, in dem sie gezahlt wurde. Bei Zahlung des Urlaubsgeldes würden wir daher den Hinzuverdienst prüfen.

Hinhinsichtlich des Anspruchs auf Urlaubsgeld gegenüber ihrem Arbeitgeber können von der gesetzlichen Rentenversicherung keine Aussagen getroffen werden.

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2 Antworten

Richtungsweisendam 04.01.2021 | 19:55
Hallo Andrea, dein Zitat: "Ich habe ja noch Anspruch auf die letzten zwei Jahre Urlaub" Bist du dir da sicher? Google mal z. B. bei haufe.de Urlaubsverfall nach 15 Monaten bei Langzeiterkrankung? Wann verfällt der Urlaubsanspruch bei längerer Krankheit? "spätestens nach Ablauf eines Übertragungszeitraumes von 15 Monaten nach dem Ende des Urlaubsjahres verfällt, auch wenn die Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers über diesen Zeitraum hinaus ununterbrochen andauert (BAG v. 18.09.2012, 9 AZR 623/10)" Grüße
Siehe hieram 04.01.2021 | 23:44
Bezüglich der Rentenversicherung hat der Anspruch auf Alt-Urlaub (und die Auszahlungsbeträge für diese Urlaubszeiten) nur Auswirkungen, sofern dadurch der erlaubte Hinzuverdienst überschritten wird. Ihre Frage betrifft aber das Arbeitsrecht, weshalb Sie sich besser an eine entsprechende Fachberatung zu diesem Thema wenden sollten. Erste Informationen finden Sie z.B. unter diesem Link: https://www.hensche.de/Urlaub_Krankheit_Arbeitsrecht_Urlaub_Kran… Viel Erfolg!
Deutsche Rentenversicherung
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