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Experten-Antwort

befristete volle Erwerbsminderung

von Heike3223.05.2016 | 22:09
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19 Antworten

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Sehr geehrte Damen und Herren, bei mir wurde festgestellt, dass ich befristet voll erwerbsunfähig bin. Im Schreiben der DRV steht: "Die volle Erwerbsminderung besteht zumindest seit xxx bis voraussichtlich 31.01.2017." Ich bekomme allerdings kein Geld von der DRV, sondern Hilfe zum Lebensunterhalt vom Sozialamt. Was passiert, wenn die Zeit der Erwerbsunfähigkeit ausläuft? Bekomme ich automatisch Post von der DRV (obwohl ich von der DRV kein Geld bekomme) oder muss ich erneut einen Antrag stellen? Falls ja, wie heißt das Formular und wie viele Monate davor sollte ich den Antrag stellen? Falls nein, wie ist die weitere Vorgehensweise, wenn sich der Gesundheitszustand nicht gebessert hat?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Heike32,

wenden Sie sich bitte hinsichtlich der Klärung des Sachverhalts und der weiteren Vorgehensweise an das zuständige Sozialamt.

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18 Antworten

W*lfgangam 23.05.2016 | 22:33
Hallo Heike32, zunächst: Sie erhalten vorrangig die Rente der DRV, die HLU wird entsprechend gekürzt - es sei denn, Ihre HLU wird - nach Lage der individuellen Dinge - bei 'besonderen' Einschränkungen nur um individuelle Kostenübernahmen gekürzt ausgezahlt ...keine Sorge, Ihnen entgeht damit kein EUR der zustehenden Leistungen, unter HLU-Niveau sinken Sie nicht. Läuft die EMRT aus, erhalten Sie regelmäßig ein paar Monate vorher den Hinweis, dass eine Weiterzahlung der Rente beantragt werden kann ...das sollten Sie etwa 6 Monate vor Ende selbst in die Hand nehmen - die Antrag aufnehmenden Stellen (DRV-Beratungsstelle oder Rathaus/Versicherungsamt - gleich um die Ecke zum Sozialamt :-)) erledigt die Formalitäten/Antragsvordrucke für Sie. Wenn Sie es selbst machen/beantragen wollen, fangen Sie beim Vordruck R0120 an: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_… Ggf. noch noch diesen Vordruck/Selbsteinschätzung beifügen (freiwillige Angaben/Ausfüllung): http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_… Gruß w.
Rooobääärtam 24.05.2016 | 06:47
Ich habe es so verstanden, dass Heike eben keine Rente von der DRV erhält. Möglicherweise sind die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen zum Eintritt der vollen Erwerbsminderung nicht erfüllt. Wenn dem so ist und ausschließlich Hilfe zum Lebensunterhalt vom Sozialamt gezahlt wird, sollte aus dem Bewilligungsbescheid des Sozialamtes hervorgehen, ob diese Leistung an die Erwerbsminderung geknüpft und bis zum 31.01.2017 befristet ist (kenne mich damit nicht aus). Dementsprechend müsste die Weiterzahlung beim Sozialamt beantragt und ggf. das Fortbestehen der Erwerbsminderung geprüft werden. Vom Sozialamt sollten Sie sich auch beraten lassen. Die DRV würde nichts von sich hören lassen.
Heike32am 24.05.2016 | 12:48
Kurze Nachfrage: Also läuft es für mich nicht über das Formular "R0120"? Bei dem Formular steht unter 4.5. ja auch die Sozialhilfe..
Rooobääärtam 24.05.2016 | 14:03
Genau. Dies wäre zu verwenden zur Beantragung der Weiterzahlung einer Zeitrente bei der DRV. Eine Rente der DRV erhalten Sie ja nach eigenen Angaben nicht.
Herz1952am 24.05.2016 | 14:22
Hallo Heike, da scheint mir ein Missverständnis vorzuliegen. Das Formular für die Verlängerung der Zeitrente ist das Formular R 0120. Dieses benötigen Sie für den Verlängerungs-Antrag (nächstes Jahr). Es ist kein ausdrückliches Formular für die Sozialhilfe. Sie bekommen doch Ihre Rente von der RV (demnächst, oder?), sie haben doch den Bescheid dass Rente gezahlt wird. Zur Überbrückung können Sie noch Sozialhilfe beantragen. Dies müsste dann von der DRV abgerechnet werden. Vielleicht bekommen Sie allerdings keine Sozialhilfe mehr (auch keinen Vorschuss auf die Rente), wenn das Sozialamt von Ihrem Rentenbeginn erfährt. Ich weis jetzt nicht einmal, ob Sozialhilfe im voraus oder Nachhinein bezahlt wird. Dadurch könnte allerdings eine Finanzlücke entstehen. Klären Sie das bitte mit dem Sozialamt ab. Weitere Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten Sie bei befristeter Rente nur, wenn Ihre Rente nicht ausreicht. Dann "stockt" das Sozialamt auf.
Herz1952am 24.05.2016 | 14:54
Hallo Heike32, Hallo Rooobääärt, Die Angaben unter Punkt 4.5 in dem Formular R0120 (Sozialhilfebezug), sind deshalb erforderlich wegen der evtl. Überschneidung Sozialhilfe/Rente. Dies kann auch bei einem Verlängerungsantrag der Fall sein. (z.B. wenn der Verlängerungsantrag zu spät gestellt oder beschieden wird und in der Zwischenzeit Sozialhilfe gewährt wurde). Dies könnte bei Heike z.B. für die Zeit nach dem 31.07.2017 zutreffen.
D. Nuhram 24.05.2016 | 15:00
Zitat von Herz1952 anzeigenausblenden
Bitte lesen Sie den Beitrag von Heike von heute, 7:26 Uhr. Es geht nicht um eine Rentenzahlung, demzufolge nicht um eine Weiterzahlung, demzufolge nicht um das Formular R0120. Das ist nicht zu verwenden. Es ist kein rentenrechtliches Problem.
D. Nuhram 24.05.2016 | 14:51
Zitat von Herz1952 anzeigenausblenden
Herz1952, bitte gewöhnen Sie sich an, Beiträge sorgfältig und insgesamt zu lesen, bevor Sie - wie (wieder einmal) hier - eine halbgare Antwort schreiben, die das Thema verfehlt. Heike bekommt keine Rente, nicht laufend und auch nicht demnächst! "Wenn man keine Ahnung hat,............"
Hans Huberam 24.05.2016 | 19:41
Zitat von Herz1952 anzeigenausblenden
Herz1952, bitte gewöhnen Sie sich an, Beiträge sorgfältig und insgesamt zu lesen, bevor Sie - wie (wieder einmal) hier - eine halbgare Antwort schreiben,.....
Das mache ich ja. Aber wenn ich antworte, habe ich das Meiste schon wieder vergessen. (smile)
Die Antwort war super, mir tut jetzt noch mein Bauch vor lauter Lachen weh.
Herz1952am 25.05.2016 | 12:36
Es muss heißen: Heike bekommt noch keine Rente. Sie muss aber den Bescheid bereits haben. Wenn sie Rente bekommt, bekommt sie keine Sozialhilfe mehr, sofern die Rente "zum Leben reicht". Das war keine "halbgare" Antwort, sondern nur noch eine weitere Erklärung für Heike32, dass es gut ist, dass sie sich an das Sozialamt wenden soll, wenn durch die unterschiedlichen Zahlungstermine (Sozialhilfe/Rente) eine größere Lücke entsteht. Die Rente geht vor Sozialhilfe. In der Höhe wie die Sozialhilfe jetzt gezahlt wird, wird diese bestimmt nicht weitergezahlt. Der Beitrag von R. und die Antwort von Heike kann so nicht richtig sein. Ich empfehle auch den Beitrag von W*lfgang zu lesen. Ob Heike Rente will oder nicht darüber hat sie nicht mehr zu entscheiden bis zum 31.01.17. Und doppelt kassieren wird sie auch nicht.
D. Nuhram 25.05.2016 | 13:02
Zitat von Herz1952 anzeigenausblenden
Scheinbar wollen oder können Sie den Zusammenhang nicht verstehen. Ein letzter Versuch - Zusammenfassung: Es wurde festgestellt, dass Heike (befristet) voll erwerbsgemindert ist, Sie erfüllt aber die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für einen Rentenbezug nicht. Das hat sie auch selbst bestätigt. DESHALB zahlt die DRV nicht jetzt und auch nicht in naher Zukunft. (Und deshalb bekommt sie auch HzL, keine Grundsicherung.) W*lfgang ging in seinem vorhergehenden Beitrag von falschen Voraussetzungen aus. Den Beitrag haben Sie aber scheinbar zu sehr verinnerlicht. Wenn Sie den ignorieren, wird´s vielleicht klarer. Wenn Sie das nicht wollen oder können, geb ich´s auf...
Herz1952am 25.05.2016 | 13:23
Hallo D. "Nuhr im Forum", Ich habe auch so gedacht wie W*lfgang. Allerdings bekäme sie in diesem Fall weiter "HzL", jedoch keine Grundsicherung. Die GS bekäme sie allerdings auch nicht bei befristeter Rente sondern auch nur "HzL". Jetzt habe ich auch die 3 xxx "geschnallt". Besteht bei mir doch noch Hoffnung (grins). Und liege ich wenigstens mit HzL richtig? Ich kenne nur 3 Sozilhilfen: H 4, HzL und Grundsicherung in diesem Zusammenhang.
W*lfgangam 25.05.2016 | 22:13
Zitat von D. Nuhr anzeigenausblenden
Hallo D. Nuhr, da haben Sie leider Recht! *schnief, zu oberflächlich gelesen ... befristete VEM ohne Leistungsanspruch (versicherungsrechtliche Voraussetzungen wohl nicht erfüllt), deswegen HzL, logisch. Mit Ende der Befristung fällt Heike32 daher automatisch aus der HzL raus und ist wieder 'Kundin' beim Jobcenter - bis die wieder die Erwerbfähigkeitsprüfung (meist übers Gesundheitsamt) anstoßen, dann geht das ganze Spielchen wieder von vorne los ...befriste VEM, Wechsel in Sozialamt/HzL, nach Ende wieder Jobcenter. Gruß w. ...und da ist nix mit R0120. Herz1952: verlass Dich nicht auf meine Aussagen – ohne Eigenkenntnisse. Justier Dein Defi lieber mal nach ;-)
Herz1952am 26.05.2016 | 13:24
Hallo Benno, genauer lesen: Ich hatte eine "leidende Position". (grins)
Herz1952am 26.05.2016 | 13:30
Hallo W*lfgang, der Defi wird am Montag überprüft. Hoffentlich leistet er nicht einen zu hohen Widerstand, sonst muss noch ein Draht nachgeschoben werden. Soll schwierig sein für den Operateur. Wenn das nicht klappt, droht mir vielleicht wieder ein Fahrverbot, wegen so "dahergelaufenen Gutachtern" der Bundesanstalt für Straßenverkehr. Empfehlung: lieber besoffen gefahren, da ist das Verbot allgemein kürzer (grins).
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