Befristete volle Erwerbsminderungsrente, Hinzuverdienst

von
Passion

Guten Tag,
darf man mit einer befristeten Erwerbsminderungsrente etwas dazuverdienen? Wenn ja, wie viel?
Danke schon mal.

von
W°lfgang

Hallo Passion,

Sie _dürfen_ so viel hinzuverdienen, wie Sie noch schaffen. Die EM-Rente ist kein Arbeits- und Einkommensverbot.

Alles Weitere ist bereits mehrfach gefragt/beantwortet worden. Folgen Sie diesem Beitrag, am Ende finden Sie über die Links weitere Fragen/Antworten:

https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/archiv/detail/em-rente-86.html

Gruß
w.

von
Passion

Hallo W°lfgang,

vielen Dank für die Information und den Link.
Schöne Grüße
Passion

Experten-Antwort

Hallo Passion,

beim Bezug einer Rente wegen Erwerbsminderung und Ausübung einer Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit daneben sind immer zwei Aspekte zu betrachten.

1. Hinzuverdienstgrenzen:

Damit Ihre Rente wegen Erwerbsminderung weiter in voller Höhe ausgezahlt werden kann, dürfen Sie bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung nicht mehr als 6.300 € im Kalenderjahr dazu verdienen. Bei einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung gilt eine individuelle Hinzuverdienstgrenze.

Der über die Hinzuverdienstgrenze hinausgehende Verdienst wird zu 40 Prozent von der Rente abgezogen.

Weitere Erläuterungen können Sie der folgenden Broschüre entnehmen:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/erwerbsminderungsrentner_hinzuverdienen.pdf?__blob=publicationFile&v=10

2. Kann der Rentenanspruch ganz wegfallen?

Wenn Sie voll erwerbsgemindert sind, können Sie vereinfacht gesagt nur noch unter 3 Stunden täglich arbeiten. Sofern Sie sich mit Ihrer Nebentätigkeit innerhalb dieser Zeitgrenze bewegen, dürfte der Nebenjob kein Problem sein. Liegen Sie mit der Arbeitszeit darüber, könnte es den Rentenversicherungsträger zu einer Prüfung veranlassen, ob die Erwerbsminderung an sich in dem ursprünglichen Umfang noch vorliegt.

In jedem Fall sind Sie verpflichtet, Ihrem Rentenversicherungsträger die Aufnahme einer Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit mitzuteilen.

Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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