Habe nach meiner Kündigung zum 30.04. heute das Angebot eines Arbeitgebers erhalten, ab dem 23.05. bis zum 30.06. befristet zu arbeiten. Der Verdienst wird bei monatlich 2000 Euro brutto liegen.
Habe ich von diesem Entgelt Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen?
Wenn ich keine Beiträge zahlen darf bzw. muss, ändert sich die Situation, wenn ich bis zum 30.06. das weitere Angebot erhalte, dort ab dem 01.07. weiterhin auf 400 Euro-Basis zu arbeiten?
Das ich keine Beiträge zahle, wenn die Beschäftigung von vornherein zeitlich befristet ist und nicht länger als zwei Monate dauert, habe ich schon mal gehört. Jedoch würde evtl. während dieses Zeitraumes das Arbeitsverhältnis fortgesetzt, eben dann nur für die Zeit ab 01.07. als geringfügige Beschäftigung, für die ich nicht versicherungspflichtig sein werde. Nur: Kann man von einer zeitlichen Befristung bis zum 30.06. reden, wenn das Arbeitsverhältnis letztlich auf geringfügiger Basis fortgesetzt wird? Würden dann rückwirkend das monatliche Entgelt für die Zeit vom 23.05.-30.06. Sozialversicherungsbeiträge gefordert?