Nach einer Befristung von neun Jahren ist davon auszugehen, dass eine Besserung der zur Erwerbsminderung führenden Erkrankungen unwahrscheinlich ist. Die Rente wird dann als Dauerrente bis zur Regelaltersrente gewährt. Bei Arbeitsmarktrenten mit noch bestehendem Restleistungsvermögen kann eine Befristung auch über den Zeitraum von neun Jahren hinaus erfolgen.
Bezüglich der Reha sollten Sie bei Ihrem Rentenversicherungsträger einen entsprechenden Antrag stellen.