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Befristung kleine Witwenrente

von Edda19.11.2008 | 06:41
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6 Antworten

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Ich erhielt 3 Jahre große Witwenrente. Nun wird mein Kind 18. Habe ich da Anspruch auf Kleine Witwenrente? Ich hörte, dass die Kleine Witwenrente nach neuem Recht auf 24 Monate nach dem Tod begrenzt ist. Mein Mann ist ja nun schon über 36 Monate tot. Was bedeutet das für mich bzgl. Witwenrente?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Falls für Sie das "alte Recht" gilt, können Sie die kleine Witwenrente auch länger als zwei Jahre bekommen.

5 Antworten

Brilleam 19.11.2008 | 08:08
Hallo Edda! Gehören Sie zum Personenkreis, für den das 'neue Recht' gilt? Eheschl. ab 01.01.2002 ODER Eheschl. davor, aber keiner der Ehegatten vor dem 02.01.1962 geboren? Neues Recht: 24-monatiger Anspruch auf kl. W-Rente bereits abgelaufen, weil durch große W-Rente überlagert! Ggf. aber wieder große W-Rente ab 45 J. plus X! Altes Recht: Anspruch auf kl. W-Rente besteht zumindest dem Grunde nach (wird ggf. aufgrund Einkommens nicht gezahlt - Achtung: Ist das Kind noch immer halbwasienrentenberechtigt, so haben Sie einen höheren Freibetrag bei der Einkommensanrechnung!) Ab einem Alter von 45 J. plus X ggf. wieder an die große W-Rente denken!
Haseam 19.11.2008 | 08:04
Es wäre schön, wenn wir etwas genauer unterrichtet würden. Datum Heirat usw., was zur Beurteilung Witwenrente nach altem oder neuem Recht führt. Aber sollte der Rentenartfaktor 0,6 sein = Weiter kleine Witwenrente bis 45. Lebensjahr. Ist er 0,55 = Anspruch auf große wieder ab 45. Lebensjahr, so keine anderen Voraussetzungen mit ins Spiel kommen, z.B. EM- Rente.
Rosannaam 19.11.2008 | 09:47
Die Altersgrenzen für die grosse Witwenrente werden erst ab Tod des Versicherten ab dem Jahr 2012 angehoben. Also erst dann gibt es die grosse W-Rente mit 45 Jahren + X !
Brilleam 19.11.2008 | 13:31
Hallo Rosanna! Mathematisch gesehen kan das X auch für 'Null' stehen - meine Aussage war als völlig korrekt!
Rosannaam 19.11.2008 | 15:18
Wenn man so mathematisch versiert ist - dann ja. ;-)) Ein Laie dürfte das aber nicht so sehen, weil auch bei den angehobenen Altersgrenzen bei den Altersrenten öfter von Lebensjahr + X Monate gesprochen wird, und dann eigentlich NIE von NULL Monaten die Rede ist. Mal abgesehen davon, was stört Sie denn jetzt so an meinem ergänzenden Beitrag? Ich wollte und habe Sie doch nicht mal kritisiert...
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