Aufgrund des Rentenbezugs waren Sie erwerbsgemindert und nicht arbeitsunfähig krank.
Das Ausfüllen des Selbsteinschätzungsbogens ist freiwillig. Wenn Sie die Fragen nicht beantworten, entstehen Ihnen daraus keine Nachteile. Die Ärze Ihres Rentenversicherungsträgers wollen sich lediglich ein möglichst umfassendes Bild von Ihren Gesundheitsstörungen machen. Eine ärztliche Begutachtung kann unabhängig davon trotzdem erfolgen.