Ob eine Rente wegen Erwerbsminderung weiter geleistet werden kann, wird anhand des aktuellen Beschwerdebildes beurteilt. Im Antrag auf Weiterzahlung der Rente ist anzugeben, ob sich Krankheitsmerkmale geändert haben, ob Sie vielleicht im Krankenhaus behandelt wurden und ähnliches.
Der Rentenversicherer wird dann häufig an Ihre (ihm bekannten) behandelnden Ärzte herantreten und sich den aktuellen Gesundheitsstand mitteilen lassen. Andernfalls wird er um Ihre Mithilfe bitten und einen Befundbericht eines bestimmten Arztes erbitten.