Hallo Helmut B.,
wenn Ihnen noch weitere Befundberichte vorliegen, die weitere Ausführungen zu den bei Ihnen vorliegenden Funktionseinschränkungen enthalten, macht es aus meiner Sicht durchaus Sinn, diese - sogar bevor es möglicherweise zu einer Ablehnung der Rente kommt - beim Rentenversicherungsträger einzureichen. So lassen sich unter Umständen auch weitere (möglicherweise unnötige) Ermittlungen/Verfahren vermeiden.