Mir hatte die DRV fünf Monate vor Ablauf einen Antrag automatisch zugesandt.
Diesen schickte ich ausgefüllt und mit einer Schweigepflichtsentbindung für meine behandelnden Ärzte, wie auch alle mir vorliegenden Arzt- und Radiologie-Befunde, Klinikberichte etc. aus der letzten Zeit an die DRV zurück.
Keiner meiner behandelnden Ärzte wurde von der DRV angeschrieben und zu einer schriftlichen Arztanfrage/Stellungnahme aufgefordert.
Die meinem Verlängerungsantrag beigelegten Befundberichte etc. reichten demnach aus, um mein Verlängerungsgesuch von der vormals befristeten EMR in eine unbefristete EMR zu bescheiden.
Ein Vorgreifen aus eigenem Ermessen finde ich aus meiner gemachten Erfahrung nicht notwendig.
Manchmal ist weniger wirklich mehr und vor allem führt es nicht zu Verwirrung, wer denn am Ende für den evtl nicht notwendigen Aufwand die Kosten zu tragen hat.
Viel Erfolg wünsche ich ihnen für Ihr Velängerungsgesuch
Gruß Rentnerin