Sehr geehrter Sozialrechtler, langsam verstehe ich Ihr Anliegen. Sie haben aus persönlichen Gründen kein Vertrauen in die Diagnosen (= Meinungen, wie Sie sagen) der Ärzte).
Ich gehe davon aus, dass, wenn ich gesundheitliche Probleme habe, mein Arzt im Ergebnis der Untersuchungen einschliesslich Laborbefunde zu einer Diagnose kommt, mir diese mitteilt und die Behandlung einleitet. Der folge ich auch, weil ich nicht die Fachkenntnisse des Arztes habe.
Soll ich
z.B. , wenn ich Bauchschmerzen habe und der Arzt feststellt, das ist der Appendix und ich muss sofort unters Messer, weil sonst ein Darmdurchbruch droht, diese Diagnose anzweifeln und sagen: So schlimm wird es nicht sein, vielleicht liegt mir nur das letzte Essen schwer im Magen und ich lass mich nicht operieren. Nach 5 Tagen bin ich dann tot, aber lieber das, als dem Arzt zu vertrauen ?
Oder eine zweite Variante: Ich lasse mich ins Krankenhaus einweisen wegen den Bauchschmerzen, verbiete aber meinem Arzt, auf der Einweisung seine Diagnose anzugeben, weil sich die Krankenhausärzte ihre eigene Meinung=Diagnose bilden sollen (wodurch wieder kostbare Zeit verstreicht, und der Exitus rückt näher) ?
Und soviel ich mitbekommen habe,orientiert sich der medizinische Dienst der Rentenversicherungsträger bei Entscheidungen zur Erwerbsminderung nicht an Diagnosen, sondern am Inhalt der Befundberichte, Gutachten und sonstiger medizinischer Unterlagen wie CT-Bilder, EKG und EGK.