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Experten-Antwort

Beginn Auszahlung Riester-Rente während Erwerbstätigkeit

von Riesterin10.05.2020 | 09:36
876 Ansichten
1 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo liebes Forum, 2005 habe ich (aktuell 45) eine Riester-Rente abgeschlossen. Als Auszahlungsbeginn habe ich das - damals noch mögliche - vollendete 60. Lebensjahr gewählt: Den frühen Beginn habe ich gewählt, da ich MS habe und es mir damals so schlecht ging, dass ich auf keinen Fall davon ausging bis 60 arbeiten zu können. Inzwischen hat sich meine gesundheitliche Situation etwas beruhigt. Es könnte also sein, dass ich mit 60 a) noch arbeite ohne parallelen Rentenbezug b) eine Teil-EM-Rente erhalte und nebenbei arbeite c) Voll-EM-Rente ohne parallel zu arbeiten. Wäre (nach aktuellem Recht) irgendeiner dieser Fälle eine schädliche Verwendung, so dass ich die Förderung zurückzahlen müsste? Noch könnte ich ja auf Beginn der Auszahlung mit 62 umstellen. (Und weiß zufällig jemand, ob es aus Steuersicht in einer dieser Konstellationen Fallstricke gibt? - Ich weiß: Falsches Forum. Deshalb auch nur als Ergänzungsfrage zu meiner eigentlichen Frage). Danke im Voraus Riestetin

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Riestetin,

nein, eine schädliche Verwendung liegt in keinen der beschriebenen Fällen vor.

Eine schädliche Verwendung von gefördertem Altersvorsorgevermögen liegt beispielsweise vor, wenn

(Teil-)Kapitalauszahlung aus einem geförderten Altersvorsorgevertrag während der Ansparphase oder nach Beginn der Auszahlungsphase, soweit das Kapital nicht als Altersvorsorge-Eigenheimbetrag, im Rahmen einer Rente oder eines Auszahlungsplans oder als Abfindung einer Kleinbetragsrente ausgezahlt wird.

Sollten sie über das 60.Lj weiter arbeiten oder eine Voll-/Teil-EM-Rente beziehen, sollten sie mit ihrem Anbieter klären, ob ein späterer Abruf der Riesterrente möglich ist. Das sollte regelmäßig der Fall sein. Die Förderberechtigung bleibt auch während des Bezuges einer vollen EM-Rente und auch bei einer Weiterbeschäftigung über 60.Lj hinaus weiter bestehen.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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