Hallo liebes Forum,
2005 habe ich (aktuell 45) eine Riester-Rente abgeschlossen. Als Auszahlungsbeginn habe ich das - damals noch mögliche - vollendete 60. Lebensjahr gewählt:
Den frühen Beginn habe ich gewählt, da ich MS habe und es mir damals so schlecht ging, dass ich auf keinen Fall davon ausging bis 60 arbeiten zu können.
Inzwischen hat sich meine gesundheitliche Situation etwas beruhigt. Es könnte also sein, dass ich mit 60
a) noch arbeite ohne parallelen Rentenbezug
b) eine Teil-EM-Rente erhalte und nebenbei arbeite
c) Voll-EM-Rente ohne parallel zu arbeiten.
Wäre (nach aktuellem Recht) irgendeiner dieser Fälle eine schädliche Verwendung, so dass ich die Förderung zurückzahlen müsste? Noch könnte ich ja auf Beginn der Auszahlung mit 62 umstellen.
(Und weiß zufällig jemand, ob es aus Steuersicht in einer dieser Konstellationen Fallstricke gibt? - Ich weiß: Falsches Forum. Deshalb auch nur als Ergänzungsfrage zu meiner eigentlichen Frage).
Danke im Voraus
Riestetin