Hallo Hubert Weimann,
bzgl. Beginn einer Altersrente (nämlich immer am ersten eines Monats) möchte ich auf den Eintrag und die Fundstelle von Katha verweisen.
Des Weiteren scheinen hier die Begriffe "erreichen Regelaltersgrenze" und "Beginn Regelaltersrente" evtl. ein wenig durcheinandergekommen zu sein.
1) erreichen Regelaltersgrenze
Dürfte bei Ihnen vermutlich 65 J + 5 Monate sein. Demnach also vermutlich geboren am 02.07.1951.
Hinweis: Ist völlig korrekt was Katha angegeben hat. Die entsprechende Altersgrenze wird am Tag vorher erreicht (Beispiel: Vollendung 18. Lj. = Tag vor dem 18. Geburtstag; bei Ihnen also Regelaltersgrenze 65+5 = vollendet am Tag vor 65+6)
2) Beginn Regelaltersrente
eine Altersrente (so auch die Regelaltersrente) beginnt frühestens am ersten des Monat, wo alle Voraussetzungen (aus das erforderliche Alter) vorliegen. Wenn ich mein erforderliches Alters erst mit Ablauf des 01.12.2016 vollende, dann kann die entspr. Altersrente erst ab dem nächsten Monatsersten (01.01.2017) beginnen. So auch von Katha schön beschrieben.
Weiterere Hinweise:
Mitunter hängen die Ansprüche auf Weihnachtsgeld und/oder Urlaubsgeld von tarifvertraglichen Regelungen oder von Betriebsvereinbarungen ab. Hierzu bitte beim Arbeitgeber/Gewerkschaft/Personalrat o.ä. nachfragen.
Im übrigen können Sie Ihren Rentenbeginn frei wählen. Nur weil das Alter 65+5 erreicht wird, müssen Sie nicht zwangsläufig in Rente. Diese "altersbedingte Zwangsverrentung" gibt es nicht. Aber auch hier bitte unbedingt auf arbeitsechtliche Regularien achten. In vielen Branchen fällt mit Erreichen der Regelaltersgrenze das Beschäftigungsverhältnis automatisch weg (wird also automatisch aufgelöst). Auch hier bitte beim Arbeitgeber/Gewerkschaft/Personalrat o.ä. nachfragen.