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Experten-Antwort

Beginn der Altersrenet

von Hubert Weimann29.03.2016 | 14:03
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2 Antworten

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ich werde am 01.12.2016 meine Regelaltersgrenze erreichen. Mein Arbeitsvertrag endet mit dem Eintritt in die Altersrente. Es besteht Anspruch auf Weihnachtsgeld, wenn man am ersten Tag des Monats Dezember noch im Arbeitsverhältnis steht. Nun meine Frage: Kann man den Antrag auf Altersrente auch auf den 2.12.2016 terminieren und somit den Anspruch auf Weihnachtsgeld erhalten oder muß der Termin generell der 01. eines Monats sein?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Hubert Weimann,

bzgl. Beginn einer Altersrente (nämlich immer am ersten eines Monats) möchte ich auf den Eintrag und die Fundstelle von Katha verweisen.

Des Weiteren scheinen hier die Begriffe "erreichen Regelaltersgrenze" und "Beginn Regelaltersrente" evtl. ein wenig durcheinandergekommen zu sein.

1) erreichen Regelaltersgrenze

Dürfte bei Ihnen vermutlich 65 J + 5 Monate sein. Demnach also vermutlich geboren am 02.07.1951.

Hinweis: Ist völlig korrekt was Katha angegeben hat. Die entsprechende Altersgrenze wird am Tag vorher erreicht (Beispiel: Vollendung 18. Lj. = Tag vor dem 18. Geburtstag; bei Ihnen also Regelaltersgrenze 65+5 = vollendet am Tag vor 65+6)

2) Beginn Regelaltersrente

eine Altersrente (so auch die Regelaltersrente) beginnt frühestens am ersten des Monat, wo alle Voraussetzungen (aus das erforderliche Alter) vorliegen. Wenn ich mein erforderliches Alters erst mit Ablauf des 01.12.2016 vollende, dann kann die entspr. Altersrente erst ab dem nächsten Monatsersten (01.01.2017) beginnen. So auch von Katha schön beschrieben.

Weiterere Hinweise:

Mitunter hängen die Ansprüche auf Weihnachtsgeld und/oder Urlaubsgeld von tarifvertraglichen Regelungen oder von Betriebsvereinbarungen ab. Hierzu bitte beim Arbeitgeber/Gewerkschaft/Personalrat o.ä. nachfragen.

Im übrigen können Sie Ihren Rentenbeginn frei wählen. Nur weil das Alter 65+5 erreicht wird, müssen Sie nicht zwangsläufig in Rente. Diese "altersbedingte Zwangsverrentung" gibt es nicht. Aber auch hier bitte unbedingt auf arbeitsechtliche Regularien achten. In vielen Branchen fällt mit Erreichen der Regelaltersgrenze das Beschäftigungsverhältnis automatisch weg (wird also automatisch aufgelöst). Auch hier bitte beim Arbeitgeber/Gewerkschaft/Personalrat o.ä. nachfragen.

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1 Antworten

Kathaam 29.03.2016 | 14:32
Sehr geehrter Herr Weimann, den Antrag auf Altersrente kann man natürlich nicht nur am 01. eines Monats stellen..) Ich gehe aber davon aus, dass hier der Beginn einer Altersrente gemeint ist und der ist im § 99 Abs.1 SGB 6 geregelt: ".... Versichertenrenten werden vom ersten Tag des Kalendermonats an gezahlt, zu dessen Beginn sämtliche Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind....". Sie schrieben aber: "ich werde am 01.12.2016 meine Regelaltersgrenze erreichen", das würde bedeuten, dass Sie am 02.12. geboren sind und dann wäre Rentenbeginn erst am 01.01.2017 möglich.
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