Hallo liebes Forum, bin 04.1951 geb. 50 % schwerbehindert und beziehe seit 04.2000 eine 1/2 EM-Rente, aufgestockt auf eine volle EM-Rente wegen der Arbeitsmarktlage. Wann kann ich ohne Abschläge die Altersrente erhalten. Vielen Dank für Ihre Antworten.
14.01.2010, 12:48
von
Tschacka
Hallo liebe Gerti,
anhand Ihrer Angaben leider gar nicht, denn Vertrauenschutz aufgrund Schwerbehinderung, Berufs.- oder Erwerbsunfähigkeit geht für Ihren Jahrgang nicht mehr! (gab's nur für Versicherte bis einschließlich 16.11.1950 geboren und am Stichtag 16.11.2000 mind. 50%schwerbehindert, berufs.- oder erwerbsunfähig)
Somit ist Ihre Rente leider immer mit 10,8 % Abschlag zu zahlen.
MfG Tschacka
14.01.2010, 16:50
Experten-Antwort
Personen, die 1951 geboren sind, erhalten bei Vorliegen sämtlicher Voraussetzungen die Rente für schwerbehinderte Menschen mit Vollendung des 63. Lebensjahres ohne Abschlag. Die vorzeitige Inanspruchnahme ist mit Vollendung des 60. Lebensjahres möglich, jedoch ist dann ein Abschlag in Höhe von 10,8 % in Kauf zu nehmen.