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Experten-Antwort

Beginn der EM-Rente

von Carlito12.06.2020 | 18:24
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Guten Tag, nachdem mein Antrag auf EM-Rente aus 2019 zunächst abgelehnt wurde scheint es nun so, dass meinem Widerspruch gegen die Rentenablehnung stattgegeben werden wird. Jedenfalls wurde mir dies "durch die Blume" telefonisch so angezeigt. Nun ist es so, dass ich bei Erstellung meines Rentenantrages bereits im sog. Nahtlosigkeits-ALG1-Bezug war, aus dem Krankengeldbezug also bereits ausgesteuert war. Dies nicht deshalb, weil ich bzgl. der Zurechnungszeit versuchen wollte etwas hinauszuzögern, sondern aus dem Grund, dass bei mir gegen Ende des Krankengeldbezuges für meine Ersterkrankung leider noch eine zweite schwerwiegende Erkrankung (Krebs) dazu kam. Der Krebs hat meine Hoffnung, wieder arbeiten zu können, dann leider total zunichte gemacht. Dies zur Info für Zeitgenossen, die mir eine entsprechende "Strategie" bzgl. des EM-Rentenbeginns unterstellen wollen... Dennoch würde es mich natürlich "freuen" - so man bei meiner gesamten gesundheitlichen Problematik von freuen reden kann - wenn der EM-Rentenbeginn auf den Termin meines Antragsdatum in 2019 (Stichwort Zurechnungszeit...)gelegt werden würde. Nun rief mich eine Mitarbeiterin der DRV an und bat mich (höchstwahrscheinlich bzgl. der Verrechnung ALG1 mit EM-Rente) der DRV meinen Bewilligungsbescheid des ALG1 zu übermitteln. Sie bat mich NICHT um Übermittlung meiner Krankengeldberechnung meiner KK. Nach diesem langen Text nun meine Frage: kann ich evtl. davon ausgehen, dass die DRV meinen (rückwirkenden) EM-Rentenbeginn in die Zeit meines ALG-Bezuges, also in 2019, legen wird? MfG Carlito

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Carlito, über den Beginn Ihrer Rente kann auch ich im Moment keine verbindliche Aussage treffen. Bitte warten Sie den Bescheid ab.

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3 Antworten

Smiling faceam 12.06.2020 | 23:37
Hallo Carlito, es wird dir hier wohl niemand sagen können, wie es bei dir der Fall sein wird. Bei mir z.B. war es so. Die EMR wurde ab Monat der Antragstellung bewilligt. Das war bereits im Jahr 2020, nach Aufforderung der AfA. Ich war sehr erstaunt, hatte ich doch damit gerechnet, dass ab Beginn der Arbeitsunfähigkeit 2017 zurück bewilligt wird. Ich war überzeugt, die KK wird das gezahlte Krankengeld von der RV zurück haben wollen. Hatte von vielen solcher Fälle gelesen. Manchmal darf man auch einfach mal Glück haben. Ich drücke dir die Daumen, dass es bei dir auch so sein wird. vg
Siehe hieram 13.06.2020 | 00:28
Dies ist eine rein optimistisch hoffende Vermutung von Ihnen. Es könnte aber auch durchaus sein, dass lediglich überprüft wird, ob ein Arbeitslosengeld als Hinzuverdienst auf eine zu gewährende Rente zu berücksichtigen ist. Beides sind also Hypothesen. Auch kann, weil Sie ja Widerspruch eingelegt hatten, der Rentenbeginn bereits vor 2019 liegen (erste Krankheit), die dann wegen 2ter Krankheit verschlimmert wurde. Auch das ist reine Spekulation. Ihnen bleibt nichts übrig, als den Bescheid abzuwarten. Wie Ihnen angekündigt wurde, scheint der ja nun bald zu kommen. Was auch immer dann letztendlich beschieden wird, sollte Sie nicht davon abhalten, hauptsächlich sich um Ihre Gesundheit zu kümmern. Alles Gute!
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