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Experten-Antwort

Beginn der EU Rente

von Julia14.09.2010 | 14:08
5582 Ansichten
10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Wie genau ist dieser satz zu verstehen? Kann mir das bitte jemand erklären? "Beginn der Rente Die Rente auf Zeit wird ab Beginn des 7. Kalendermonats nach Eintritt der Minderung der Erwerbsfähigkeit geleistet (§ 101 Abs. 1 SGB VI)."

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Julia,

ich versuch es mal mit einem Beispiel.

Wird festgestellt, dass seit Heute, 14.9.2010, volle Erwerbsminderung auf Zeit vorliegt, kann die Rente frühestens ab 1.4.2011 beginnen.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo AnnaG, grds. beginnt die befristete Rente wegen Erwerbsminderung nicht vor Beginn des 7. Kalendermonats nach Eintritt der Erwerbsminderung. Dieses dient auch der Abgrenzung der Leistungen der Krankenversicherung und der Rentenversicherung (Arbeitsunfähigkeit/Erwerbsminderung). Nur wenn der Rententräger eine dauerhafte Erwerbsminderung feststellt, kann die Rentenversicherung ab dem Folgemonat der Erwerbsminderung die Rente zahlen. Ich unterstelle somit, dass man Ihnen die dauerhafte Erwerbsminderungsrente zugestanden hat.

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8 Antworten

Juliaam 14.09.2010 | 14:09
Sorry...;) EU - Erwerbsminderungsrente.
Juliaam 14.09.2010 | 19:36
... und noch eine Frage: wenn der Rentenatrag im März gestellt worden ist (Krankheit liegt schon länger vor, ausgesteuert worden) - und dem rentenatrag wird zugestimmt: Zählt man die 7 Monate ab der Antragsstellung oder ab dem Genehmigungstag der Rente?
W*lfgangam 14.09.2010 | 20:19
Hallo Julia, > Zählt man die 7 Monate ab der Antragsstellung oder ab dem Genehmigungstag der Rente? Sie werden gezählt ab dem Datum, den der med. Dienst der DRV für geeignet hält, dass an 'diesem' Tage die Erwerbsminderung eingetreten ist. Das kann das Rentenantragsdatum sein, die erste Krankschreibung/Diagnose, das Reha-Antragsdatum, der Reha-Abschlussbericht, der Untersuchungstag des med. Dienstes der DRV ...der Möglichkeiten gibt es viele. Sollten 2 appe Beine allerdings beim einem Unfall schon Monate früher abhanden gekommen sein (nur ein extremes Beispiel) und der Versicherungsfall der Erwerbsminderung erst Monate später aufs Rentenantragsdatum festgelegt worden sein, würde ich die Festsetzung des Versicherungsfalles hinterfragen. Nur ein (extremes) Beispiel, ich könnte hier auch eine Monatealte Krebsdiagnose mit unausweichlicher Todesfolge anführen, wo der EM-Fall aufs Antragsdatum festgesetzt wurde - und ohne großes Trara nach 2 Sätzen Widerpruch "richtig" bestimmt wurde. Immerhin kann es dabei auch um Geld gehen (kleineres Hartz4 gegen rückwirkend höhere Rente z.B. - oder nur um 'Gerechtigkeit'). Gruß w.
AnnaGam 15.09.2010 | 00:09
Auch wenns mit dem aktuellen Fall nichts zu tun hat: Das mit der Frist verstehe ich nicht ganz. Meine volle Erwerbsminderung war auf die Stunde genau bestimmbar, also vom Arbeitsplatz auf Intensivstation. Reha-/Rentenantrag 7 Monate später, weniger wegen Krankengeld, sondern weil ich noch Illusionen hatte, was wieder wird. Ich konnte aber den Rentenbeginn wählen, Monat nach Eintritt der EM oder Antragsdatum.
Juliaam 15.09.2010 | 07:28
Vielen Dank @ W*lfgang
Hitzeopferam 15.09.2010 | 08:14
für die Agenturen ist das alltägliches Geschäft....
AnnaGam 15.09.2010 | 10:11
Danke. Der Unterschied war mir nicht klar - die Rente ist tatsächlich unbefristet.
Juliaam 15.09.2010 | 07:31
wenn man arbeitslos ist, weil ausgesteuert - na, die Agentur für Arbeit würde sich aber bedanken. Man geht dahin und sagt: im April 2011 bekomme ich meine Rente, bis dahin zahlen sie mir gefälligst Arbeitslosengeld!" :(
Deutsche Rentenversicherung
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