Geb. am 15.6.48, weiblich. Die Voraussetzungen für eine Altersrente sind erfüllt gem aktuellem Vers.-Verlauf. Ich möchte mit Ablauf des 60. Lebensjahres aufhören zu arbeiten und will dann die eineinhalbjährige Frist für den Bezug Arbeitslosengeld ausnutzen. Ist es dann möglich, direkt nach Ende des Bezuges von ALG vom darauffolgenden Monat an die vorzeitige Altersrente zu beziehen oder gibt es da eine Wartefrist? Man sagte mir, daß man nur aus einem aktiven Arbeitsverhältnis in die Rente gehen kann und nicht aus der Arbeitslosigkeit.
23.01.2007, 18:26
von
Christia
24.01.2007, 06:47
Experten-Antwort
Guten Morgen Christa,
der Übergang in eine Altersrente ist selbstverständlich auch aus der Arbeitslosigkeit möglich.
Allerdings ist der Bezug einer Altersrente wegen Arbeitslosigkeit an gewisse Voraussetzungen gebunden, die Sie in einer unserer Auskunfts- und Beratungsstellen abklären sollten. Die in Ihrer Nähe liegende finden Sie auf dieser Seite über den entsprechenden Link.