Schwiegertochter:
Einreise nach Deutschland mit 24 Jahren,
Heirat in Deutschland mit meinem deutschen Sohn,
Mutterschaft und Kindeserziehung mit 26 Jahren,
Ehescheidung mit 31 Jahren ohne Versorgungsansprüche.
Während und nach der Scheidung folgte ALG 2, danach selbständige Tätigkeit, danach zusätzliche sozialversicherungpflichtige Beschäftigung.
Jetzt droht Arbeitslosigkeit. Die Selbständigkeit soll fortgesetzt werden.
In 20 Jahren würde sie nur sehr wenig Rente bekommen, was durch den Vorteil der KVDR etwas ausgeglichen würde. Sie möchte auch als Russin in Deutschland bleiben.
Frage: wann würde die Vorversicherungzeit für die KVDR beginnen ?
Einreise ? Heirat ? Geburt mit Kindererziehung ?
Scheidung ? Aufnahme der Selbständigkeit ?
Uff - nicht leicht mit Ausländern....