Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Aus der Praxis heraus sage ich, dass die Bescheide noch komplizierter werden würden, wenn man hinter jedem 2. Satz (insbesonderen in den Anlagen), dann noch immer die Rechtsgrundlage mit § - Absatz - Satz - Nummer - Buchstabe - Doppelbuchstabe oder entsprechende Urteile oder Verordnungsermächtigungen seitens des BMAS angeben würden. Denn in den Bescheiden der Sozialleistungsträger gilt, dass jede Aussage auch rechtlich begründet werden kann. Glauben Sie mir, wenn die EDV der RV es drauf anlegen würde, kann es noch komplizierter werden.Vielfach wird angeblichen Notwendigkeiten der EDV-Technik der Vorzug vor dem rechtlich Gebotenen eingeräumt und damit die Verlautbarung von Rechtsfolgen den Grenzen und Möglichkeiten der äußeren Form unterworfen. So bewegen sich insbesondere die seitenlangen "Leistungsbescheide" der Rentenversicherungsträger als kaum geordnetes Konvolut von Regelungen, Nebenbestimmungen, Erläuterungen, allgemeinen Hinweisen etc. kontinuierlich zumindest in der Gefahr, wegen völliger Unverständlichkeit für nichtig gehalten zu werden.Quelle: Prozesse in Sozialsachen, 1. Auflage 2009, Seite 281, Rn. 366
Wenn ich zur Verständlichkeit der Rentenbescheide noch eine Bemerkung machen darf; vielleicht interessiert es den einen oder anderen. Dr. Josef Berchtold, Vorsitzender Richter des 5. Senats am BSG sagt zur Frage, ob ein Verwaltungsakt vorliegt und welchen Inhalt er hat: Quelle: Prozesse in Sozialsachen, 1. Auflage 2009, Seite 281, Rn. 366Stand denn nicht schon im Bescheid, dass es sich um eine Rente nach § 43 Abs. 6 SGB VI handelt?Natürlich nicht
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.