Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenOb ein Widerspruch wegen des angenommenen Leistungsfalls sinnvoll wäre, ist fraglich. Zu bedenken ist auf alle Fälle, dass bei einer Rente wegen Erwerbsminderung die rentenrechtlichen Zeiten für die Rentenberechnung lediglich bis zu dem festgestellten Leistungsfall berücksichtigt werden können.
Für die Berücksichtigung der neuen längeren Zurechnungszeit ist der Rentenbeginn maßgebend (frühestens ab 01.01.2019). Der Rentenbeginn ist jedoch auch von dem Zeitpunkt der Rentenantragstellung abhängig (rechtzeitig oder verspätet). Für die Frage nach § 101 Abs. 1a SGB VI kommt es darauf an, ob die Rente aus medizinischen Gründen oder rein aufgrund der Arbeitsmarktlage zeitlich befristet ist. Ein vor dem 7. Kalendermonat liegender Rentenbeginn ist nur dann möglich, wenn sich der Versicherte im laufenden Arbeitslosengeld-I-Bezug befindet und eine befristete volle Erwerbsminderung aus rein medizinischen Gründen festgestellt wurde. Sobald dann die Agentur für Arbeit die Zahlung des Arbeitslosengeldes einstellt, beginnt die Rentenzahlung mit dem Folgetag. Für eine bestmögliche Beratung sind die Gegebenheiten im konkreten Einzelfall ausschlaggebend. Da aus Ihrer Anfrage viele wichtige Sachverhalte (z. B. ob Sie derzeit noch Sozialleistungen beziehen, und wenn ja, welche Art von Sozialleistungen usw.) nicht hervorgehen, ist auch keine abschließende Antwort möglich. Ich würde Ihnen raten, sich mit Ihren Fragen direkt an den für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger zu wenden. Dort kennt man den genauen Sachverhalt und kann so auch mit Ihnen gemeinsam erörtern, ob eine Änderung des Leistungsfalles sich für Sie positiv oder negativ auswirkt.
Ja, deshalb Abwägungsentscheidung. Es würde sich aber erst nach über 2 Jahren aufrechnen und ich bräuchte die Nachzahlung leider jetzt. Schaffe ich eine Verlegung auf Januar, hab ich wenigstens 2 Monate gespart und trotzdem die neue Z-Zeit.Ich bin bereits seit über einem Jahr krankgeschrieben und habe im Antrag und beim Gutachter auch erwähnt, dass ich mich ab da an für EM halte. Warum das Datum der Antragsstellung als Eintritt der EM genutzt wurde weiß ich auch nicht. War wohl Poker. Jedenfalls war ich zu dem Zeitpunkt bereits seit Monaten krank. Im Januar definitiv bereits auch. Jetzt habe ich zwar die neue Zurechnungszeit bekommen, aber auf Kosten von mindestens 7 Monaten Rentennachzahlung.Also ich an ihrer Stelle wäre froh gewesen wenn ich die neue Zurechnungszeit + 5 Jahre 8 Monate auch bekommen hätte und da hätte ich die paar Monate später gern in Kauf genommen. Vor allen so wie es bei Ihnen aussieht haben Sie nicht all zu lange eingezahlt.
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