Hallo Tina, leider ist aufgrund des geringen Sachverhalts eine umfassende Stellungnahme so nicht möglich bzw. sehr schwer. Das Ganze ist doch etwas umfassender von der Erklärung her. Unbedingt rate ich Ihnen, eine persönliche Rentenberatung in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung wahrzunehmen. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Beratungsstellen finden" ermitteln. Man kann Ihnen dort viel besser –mündlich- alles weitere besser bzw. umfangreich erklären. Bitte nehmen Sie zum Beratungsgespräch das Schreiben von Ihrem Rentenversicherungsträger mit über die Bewilligung der EM-Rente.