Ich plane für 2019 EMR zu beantragen da sich ja ab 1.1.19 die Gesetzeslage zu meinen Gunsten verändert.
Meine Frage wäre nun folgende:
Angenommen ich beantrage am 1.2.19 EMR und dieses wird rückwirkend zu 1.4.18 genehmigt.. kann ich dann von meiner Seite aus den Rentenbeginn durch einen Widerspruch ins Jahr 2019 verlegen ?
Wie sieht es in einem solchen Fall mit den Sozialleistungen KG und ALG 1 aus... müssen diese für den von mir verschobenen Zeitraum zurückgezahlt werden ?