Hallo Ehrenfried,
der Rentenbeginn einer Erwerbsminderungsrente ist abhängig
- vom Zeitpunkt des Eintritts des Leistungsfalls,
- vom Zeitpunkt der Antragstellung und
- davon, ob eine befristete oder eine unbefristete Erwerbsminderungsrente zu gewähren ist.
Insoweit ist es dem Rentenberechtigten auch nicht möglich, den Zeitpunkt des Rentenbeginns (nachträglich) frei festzulegen.