Ich habe am 16.7.2008 meinen Rentenantrag gestellt. Rente erhalte ich ab dem 1. Okt. 2008. Im Moment bin ich mit meinem Mann noch familienversichert, gleichzeitig wird für mich noch Rentenbeitrag für meine Tätigkeit als Pflegeperson entrichtet. Die Vorversicherungszeit habe ich erfüllt. Die Krankenkasse schreibt mir nun, dass die Familienversicherung mit dem Vortag des Rentenantrages endet und ich Beiträge für die Zeit der Mitgliedschaft während des Rentenantragsverfahrens zu leisten habe, soll durch Fragebogen ermittelt werden? Heisst das, dass ich für die Zeit vom 16.7. bis 30.9.08 Krankenversicherungsbeiträge zu zahlen habe, obwohl ich noch keine Rente erhalte? Wie soll ich das verstehen?
Die Familienversicherung wird zwar beendet aber Beiträge sind dann in der Regel trotzdem nicht zu leisten, wenn keine Einkünfte bezogen werden, die die Grenzen übersteigen. Die Mitgliedschaft ist dann bis zum Bezug der Rente beitragsfrei.
Hallo sonnenschein,
wer eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung beantragt, hat mit dem Antrag eine Meldung für die zuständige Krankenkasse einzureichen. Der Rentenversicherungsträger hat die Meldung unverzüglich an die zuständig Krankenasse weiterzugeben. Entscheidet die Krankenkasse, dass die Voraussetzungen nach § 5 Abs.1 Nr. 11 und 12 SGB V voliegen ( Voraussetzunge für die Krankenkversicherung der Rentner sind erfüllt ) , wird ab dem Tag des Rentenantrages die Mitgliedschaft als Rentenantragstellers durchgeführt. Diese endet mit der Entscheidung über den Rentenantrag.
Ob von Ihnen für diesen Zeitraum Beitrage zu leisten sind, entscheidet alleine die Krankenkasse.
Ganz lieben Dank für die Antworten.
Inzwischen habe ich die genaue Information, dass für mich in dieser Zeit keine Beiträge anfallen.