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Experten-Antwort

Beginn LTA Maßnahme

von Morgenrot10.09.2017 | 05:52
804 Ansichten
8 Antworten

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Hallo Forum, im Dezember 2016 habe ich einen Antrag auf LTA gestellt. Der Antrag wurde im Februar dem Grunde nach bewilligt. Im März wurde ich von der Krankenkasse aufgefordert einen Antrag auf med. Reha zu stellen. Antragsbearbeitung läuft noch. Ist es möglich mit der LTA Maßnahme zu beginnen, obwohl die Antragsbearbeitung der med. Reha noch nicht abgeschlossen ist? Besten Dank im Voraus für Eure Antworten. MfG Morgenrot PS: Ich hatte im Juni 2016 meine erste med. Reha, also ist der jetzige Antrag auf med. Reha mein 2ter innerhalb eines Jahres.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Morgenrot,

bitte bleiben Sie in engem Kontakt mit Ihrem Reha-Berater. Ziel sollte sein zunächst die medizinische Reha-Maßnahme zu absolvieren, damit eine in Aussicht genommene LTA Maßnahme ohne Unterbrechung durch längere Arbeitsunfähigkeit bzw. eine medizinische Reha besucht werden kann.

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7 Antworten

Schadeam 10.09.2017 | 07:55
Ja
Fastrentneram 10.09.2017 | 08:09
Es wird darauf ankommen, ob eine evtl. zu gewährende medizinische Reha, eine LTA so entscheidend unterbrechen würde, dass der Erfolg der LTA dadurch gefährdet wäre. Dies wird individuell zu prüfen sein und Sie sollten dies mit Ihrem Reha-Fachberater besprechen. Ich vermute aber, dass die LTA nicht beginnen wird, bevor über die medizinische Reha entschieden wurde.
Fortitude oneam 10.09.2017 | 10:39
Hallo Morgenrot, das kannst Du nur erfahren, nachdem Du diese Information den Reha Fachberater mitgeteilt hast. Ich vermute mal bei Dir folgende Konstellation: Erste med. Reha über die DRV, da AV besteht. Zweite med. Reha über die KK da kurz vor Aussteuerung. Also schnellstmöglich kontakt zum Reha Fachberater der DRV aufnehmen und die Sachlage klären. Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.
Morgenrotam 10.09.2017 | 11:28
Hallo Fortitude one, meine erste med. Reha hatte ich im Juni 2016, anschließend ging es zurück zum Arbeitgeber. Rückfall November 2016 mit Krankmeldung bis Ende Juni 2017. Der Antrag auf LTA wurde im Dezember 2016 gestellt und im Februar 2017 bewilligt. Im März 2017 kam dann die Aufforderung der Krankenkasse einen nochmaligen Antrag auf med. Reha aus dringenden medizinischen Gründen zu stellen (Gutachter MDK). Somit konnte ich die LTA Maßnahme nicht beginnen. War im Juli 2017 beim Gutachter des DRV Bund. Seitdem bin ich in Warteposition. Bezahlte Freistellung durch Arbeitgeber von Juli - September 2017 mittels eines Aufhebungsvertrages. Ich bin von der Krankenkasse noch nicht ausgesteuert. Ich werde die Reha-Beraterin postalisch anschreiben und um einen Termin bitten, da sie telefonisch noch nie erreichbar war. Danke für Deinen Kommentar und Wünsche
Schadeam 10.09.2017 | 11:41
Was ist LTA mäßig außer der Bewilligung dem Grunde nach bereits passiert? Seit März ist immerhin schon ein halbes Jahr vergangen. Gab es schon Gespräche mit dem Rehaberater? Ist schon klar was für eine Maßnahme es geben soll? Weiß die DRV dass die med. Reha nur deshalb gestellt wurde weil die Kasse das will? Oder wollen Sie auch nochmals in med. Reha? Sind Sie überhaupt in der Lage eine LTA Maßnahme sofort zu beginnen? Fragen über Fragen auf die das Forum zunächst die Antworten nicht kennt - und die DRV vielleicht auch nicht weil die gar nicht wissen was Ihre Ziele sind.......
Morgenrotam 10.09.2017 | 13:20
Hallo Schade, natürlich gab es schon ein Treffen mit der Reha-Beraterin bzgl der LTA. Vorgesehen ist das berufliche Therapiezentrum. Ja, ich möchte die med. Reha falls bewilligt wahrnehmen. Klaro, weiss ich was ich möchte. Ideal wäre gewesen zuerst die med. Reha zu absolvieren und dann direkt ins berufliche Therapiezentrum zu gehen. Um aber nicht in die Arbeitslosigkeit zu geraden würde ich die LTA beginnen mit der First Step Maßnahme. Bei dieser Maßnahme ist es möglich auch von dort aus dann in die med. Reha zu gehen und anschließend dorthin wieder zurück zu kehren. Danke für den Kommentar.
Fortitude oneam 10.09.2017 | 13:56
Hallo Morgenrot, ich sehe Sie haben alles bestens im Gtiff. Sie waren einmal vom MDK beim Gutachter und jetzt auch von der DRV beim Gutachter. Es könnte auch passieren das Ihre Leistungsfähigkeit eingeschränkt ist und Sie eine EMR erhalten. Es ist sehr schade das Ihr AV durch ein Aufhebungsvertrag aufgehoben wurde. Arbeitslos werden in unserer schnelllebige Zeit ist etwas ganz normales. Vielleicht klappt es ja mit der LTA Maßnahme. Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.
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