Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Beginn Rentenzahlung

von Giwdul26.04.2009 | 21:22
1459 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Guten Abend allerseits. Am 30.11.2009 endet meine Altersteilzeit und das Rentnerdasein beginnt. Dazu hätte ich ein paar Fragen. Wie weiter unten gelesen, kann es weitaus länger als 3 Monate dauern, bis der Rentenantrag bearbeitet ist. Wann könnte ich frühestens diesen Rentenantrag abgeben? Wann ist die erste Rentenzahlung auf dem Konto? Kommt zur Brutto-Rente noch ein KV- und PV-Anteil und in welcher Höhe (Prozentual)? Bin 1/1947 geboren und habe einen GdB von 50 % (nach dem Stichtag). Ist noch etwas zu beachten? Danke für Tipps. Gruß Giwdul

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Giwdul,

der Rentenantrag sollte grundsätzlich 3 Monate vor Rentenbeginn gestellt werden. Nach § 194 SGB VI kann für eine Altersrente für maximal 3 Monate das Entgelt vorausberechnet werden. Damit ist eine frühere Antragsstellung wenig sinnvoll.

Bei einem erstmaligen Rentenbeginn ab 1.4.2004 wird die Rente nachschüssig gezahlt. Beginnt Ihre Rente am 1.12.2009, erfolgt die Zahlung Ende Dezember.

Soweit Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse besteht, sind von der Bruttorente Beiträge an die Krankenkasse abzuführen. Den Krankenversicherungsbeitrag zahlt der Versicherte zur Hälfte und zusätzlich 0,9 % allein. Der Beitrag zur Pflegeversicherung ist allein vom Versicherten zu tragen. Ohne Kind beträgt dieser 2,2 %. Sollten Sie ein Kind haben, verringert sich der Beitrag zur Pflegeversicherung auf 1,95 %.

Soweit Sie zum Rentenbeginn noch schwerbehindert sind und 35 Jahre rentenrechtliche Zeiten zurückgelegt haben, beantragen Sie die Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Bei dieser Altersrente ist der Abschlag geringer als bei der Altersrente nach Altersteilzeit.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Hallo Giwdul,

bei einem Rentenbeginn zum 1.12.2009 wäre der Abschlag bei einer Altersrente für schwerbehinderte Menschen 0,6 %. Sie vollenden das 63. Lebensjahr 1/2010. Somit wäre die Altersrente 2 Monate vorzeitig in Anspruch genommen.

Der Abschlag bei einer Altersrente nach Altersteilzeit beträgt 7,8 % (26 X 0,3 %).

3 Antworten

Chrisam 27.04.2009 | 06:17
Zu 1. Wenn Ihr Versicherungskonto geklärt ist, sollten 3-4 Monate vollkommen ausreichen. Zu 2. Ende Dezember bekommen sie dann die 1. Zahlung. Zu 3. Ob Beiträge KV/PV abgezogen werden, wird beim Rentenantag von der Krankenkasse geprüft. Wenn Sie als Rentner dann versicherungspflichtig sind, werden Beiträge abgezogen. KV 7,3 + 0,9%, PV 2,2% (mit Kindern 1,95%)
RentManam 27.04.2009 | 07:51
Rentenbeginn für Sie ist der 01.Dezember 2009. Die Renten werden nachschüssig ausgezahlt, das heisst SIe bekommen die erste Rente am 31.12.2009 ausgezahlt. Wenn Ihr Versicherungskonto nicht jede Menge Lücken ausweist, so wie die Konten der Versicherten deren Antrag länger als 3 Monate dauert, ist es völlig ausreichend, wenn Sie den Antrag Anfang September stellen. Vorher wäre unsinnig, da eine Hochrechnung Ihrer Entgelte erfolgt, und diese erst 3 Monate vordem Rentenbeginn durchgeführt werden kann.Hinsichtlich der Krankenkasse ist es so, das ,falls sie die sog. KVdR Vorversicherungszeit erfüllen, die Beiträge direkt von Ihrer Rente einbehalten werden.Über die Höhe lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt nichts sagen, da die KV Beirräge wohl zum 01.07.09 sinken sollen.
Giwdulam 27.04.2009 | 19:17
Vielen Dank an die Antwortenden! An den Experten: Mein Schwerbehinderten-Ausweis läuft bis 2/2010. Wie hoch wären die unterschiedlichen Abzüge bei ATZ und Schwerbehinderung? Zur Schätzung der letzten 3 Monate - bei ATZ sind die wohl gleich wie schon bisher - also ist diese Schätzung wohl sehr genau und es werden wohl keine großen Differenzen zu erwarten sein. Nochmals vielen Dank für die prompte Beantwortung und einen schönen Abend noch. Gruß Giwdul
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
11 Minuten

Wer sein eigener Chef wird, muss vieles planen und organisieren – auch die Altersvorsorge. Für manche Berufsgruppen ist die gesetzliche Rentenversicherung Pflicht, für andere freiwillige Option. Ein Überblick über die verschiedenen Vorsorge-Varianten.

Time
7 Minuten

Der 99,99-Prozent-Trick bei der Pflege durch Angehörige, die Altersrente beziehen, soll auslaufen. Warum sich für pflegende Angehörige der Aufschub des Rentenantrags lohnen kann.

Time
7 Minuten

Ein diabetischer Schock oder die Ohnmacht nach dem Bürokaffee: Was wie eine Privatsache wirkt, kann mitunter einen dienstlichen Hintergrund haben. Diese Urteile zeigen die wichtigsten Regeln und mögliche Ausnahmen.

Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026