Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Angie1955
Personen, die bis zum Jahr 2011 eine Riester-Rente abgeschlossen haben, können sich diese grundsätzlich ab 60 Jahren auszahlen lassen.
2012 wurde das Auszahlungsalter von 60 auf 62 Jahre angehoben. Personen, die eine Riester-Rente erst ab 2012 abgeschlossen haben und sich dennoch die Rente unter der Altersgrenze von 62 Jahren auszahlen lassen möchten, bekommen nicht die volle staatliche Förderung.
Sie sollten sich diesbezüglich aber bei Ihrem Anbieter informieren, was individuell in Ihrem Vertrag geregelt wurde.
Mit freundlichen Grüßen
Hallo Angie1955,
maßgebend ist allein der Auszahlungstermin, den Sie im Versicherunsvertrag vereinbart haben.
Sie müssen nicht erst Ihre Erwerbsminderungsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung in eine Altersrente umwandeln lassen.
Fragen Sie ggf. Ihren Anbieter, ob noch Besonderheiten beachtet werden müssen, wenn Sie die Riesterrente zum frühestmöglichen Termin erhalten wollen.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.