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beglaubigte Kopie des Rentenbescheids

von wildeorchidee9904.08.2011 | 14:54
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4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, um meinen Antrag auf Zahlung meiner Betriebsrente einzureichen benötige ich Angaben des Arbeitgebers. Ich habe ihn über die unbefristete Bewilligung einer vollen EU-Rente informiert. Er will mir das Formular für die Betriebsrente nur ausfüllen, wenn ich ihm vorher einen beglaubigten, kompletten Rentennachweis vorlege. Nach meiner Ansicht gibt es kein Gesetz, da es sich um vertrauliche Informationen handelt, diesem Ansinnen nachzukommen. Muss ich meinem Arbeitgeber wirklich einen beglaubigten kompletten Rentennachweis überlassen? In den Beantragungsinformationen für die VBL-Betriebsrente steht ausdrücklich: "Wenn Sie ihrem Arbeitgeber keinen Rentenbescheid überlassen wollen, können Sie uns den Antrag auch direkt schicken." Vielen Dank.

4 Antworten

dirkam 04.08.2011 | 15:04
Und wo liegt Ihr Problem? Was steht denn so Geheimnisvolles in Ihrem Rentennachweis drin, was Ihr Arbeitgeber nicht erfahren darf? Im Übrigen brauchen Sie doch nur den Rat in Ihrem letzten Satz zu befolgen! Wie schön, dass Sie keine echten Probleme haben!
Sozialröchler?am 04.08.2011 | 15:02
Ja, dann schicken Sie die Antragsunterlagen doch direkt an den Träger der Betriebsrente oder nehmen Sie ggf. mit diesem Träger Rücksprache. Was soll denn die Deutsche Rentenversicherung nun zu Ihrem "Problem" sagen?
Frau Enzmannam 04.08.2011 | 22:58
Mir fällt gerade ein anderer Grund ein, warum man den vollständigen Rentenbescheid nicht dem Arbeitgeber vorlegen sollte. Der vollständige Rentenbescheid erlaubt es das gesamte Arbeitsleben nachzuvollziehen. So kann man zum Beispiel erkennen, wann und wie lange jemand arbeitslos war. Hat der Rentner aber bei den Bewerbungsunterlagen für den Arbeitgeber seinerzeit falsche Angaben gemacht, kann das dazu führen, daß der Arbeitgeber sogar die Betriebsrente widerrufen kann. Ich würde sicherheitshalber die Rentenunterlagen direkt an den Versicherer senden, mit der Maßgabe, diese vertraulich zu behandeln.
Frau Enzmannam 04.08.2011 | 22:44
Naja, es könnte durchaus sein, daß der Rentenbescheid, wenn er denn beim Arbeitgeber vorliegt, irgendwelche Auswirkungen auf das Beschäftigungsverhältnis hat. Vielleicht muß er ihnen dann keine Abfindung bezahlen oder kein ausstehenden Urlaub gewähren. Das ist aber eine reine Spekulation, da ich den Inhalt des Arbeitsvertrages nicht könne.
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