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Experten-Antwort

Begleithund als LTA möglich?

von LTA15.02.2021 | 17:21
246 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ist ein Therapie-bzw. Begleithund als LTA-Leistung denkbar, wenn dies für die Einschränkungen geeignet ist? Die Ausbildung eines Hundes ist sehr teuer. Wo würde Mann dies im LTA-Antrag eintragen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo LTA,

die Kosten für Hilfsmittel können als Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben durch die Rentenversicherung übernommen werden, wenn sie wegen Art oder Schwere der Behinderung ausschließlich zur Berufsausübung erforderlich sind.

Da Therapie- oder Begleithunde nicht ausschließlich für berufliche, sondern auch für Alltagsverrichtungen benötigt werden, kann hier keine Kostenübernahme durch die gesetzliche Rentenversicherung erfolgen. Es fehlt an der Ausschließlichkeit.

Ob gegebenenfalls ein anderer Rehaträger (zum Beispiel der Krankenversicherungsträger) im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgaben die Kosten übernehmen kann, sollte direkt dort abgeklärt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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5 Antworten

Sonst noch ein Wunsch?am 15.02.2021 | 18:08
Na klar! Papagei oder Katze geht auch.
KSCam 15.02.2021 | 18:25
Wo wäre das Problem diesen "Sonderwunsch" formlos aufzuführen und in einer freien Anlage zu begründen? Muss es denn für alles Formvordrucke geben?
Warum nicht?am 15.02.2021 | 18:57
Für jedes denkbare Begleittier oder auch sonstige Besonderheiten ein gesondertes Formular. :-)
Berateram 15.02.2021 | 19:02
Derartige Besonderheiten können nur vom zuständigen Rententräger individuell geprüft und beschieden werden. Da werden Sie hier keine allgemein gültige Antwort erhalten können. Geben Sie den Wunsch irgendwo im Antrag mit ausführlicher Begründung an und warten Sie die Entscheidung ab.
beruflich nötigam 15.02.2021 | 20:42
Bedenken Sie bei Ihrem Antrag aber, dass eine Förderung nur dann in Frage kommt, wenn auf Grund Ihrer gesundheitlichen Situation ein beruflicher Bedarf besteht. Da sind mehrere Faktoren zu prüfen: 1. Sie können Ihre konkrete Arbeit nur noch ausüben, wenn Sie einen Begleithund haben. 2. Andere Berufe können Sie auch ohne Begleithund verrichten. 3. Sie benötigen im Privatleben keinen Begleithund.
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