Hallo,
Unsere Kinder, 2 und 4 Jahre alt, haben eine Kindereha genehmigt bekommen.
Der Arbeitgeber möchte mich nicht freistellen. Darf er das so?
Vielen Dank für die Hilfe.
Unsere Kinder, 2 und 4 Jahre alt, haben eine Kindereha genehmigt bekommen.
Der Arbeitgeber möchte mich nicht freistellen. Darf er das so?
Vielen Dank für die Hilfe.
Das ist doch wohl eher eine arbeitsrechtliche Frage!
Soweit ich weiß, besteht hier keine Verpflichtung für den Arbeitgeber zur Freistellung, weil keine akute Erkrankung vorliegt. Sicher kann Ihnen das aber wahrscheinlich nur ein Arbeitsrechtler sagen.
Wenn Ihnen an Ihrem Arbeitsverhältnis gelegen ist, würde Ihnen auch ein Recht auf Freistellung vielleicht nur auf kurze Sicht helfen. Wie sieht es denn mit Alternativen aus? Die Kinder haben ja noch einen 2. Elternteil. Kann der/die nicht die Begleitung übernehmen? Oder passt Ihrem Arbeitgeber nur der Zeitpunkt (Urlaubszeit, Auftragslage...) nicht. Dann könnte eine Verschiebung helfen.