Hallo Andrea,
Naomi hat bereits die Begrifflichkeiten richtig definiert. Was das im Einzelfall die Höhe der Rente betreffend bedeutet, können Sie aus Ihrer Rentenauskunft oder Renteninformation herauslesen. Auf diesen Informationsschreiben der Deutschen Rentenversicherung sind auf der ersten Seite immer drei Beträge ausgewiesen. Der oberste dieser drei Beträge ist der Betrag zur Erwerbsminderungsrente, wenn Sie seit dem Tag, an dem die Auskunft erstellt wurde, voll erwerbsgemindert wären. Dieser Betrag ist ein Brutto Betrag. Die teilweise Erwerbsminderungsrente ist ungefähr die Hälfte dieses ausgewiesenen Betrages. Eventueller Hinzuverdienst wird von den jeweiligen Beträgen noch abgezogen. Inwiefern dies dann zutrifft wird im Einzelfall geprüft.