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Experten-Antwort

Begrifflichkeit der Erwerbsminderungsrente

von Andrea29.11.2018 | 13:34
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10 Antworten

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Hallo zusammen, Wie sind die volle und die teilweise Erwerbsminderungsrente definiert? Gilt die volle als Lohnersatz und die teilweise als Lohnzuschuss? Und wenn ja, gibt es dazu etwas Schriftliches? Vielen Dank und viele Grüße Andrea

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Andrea,

Naomi hat bereits die Begrifflichkeiten richtig definiert. Was das im Einzelfall die Höhe der Rente betreffend bedeutet, können Sie aus Ihrer Rentenauskunft oder Renteninformation herauslesen. Auf diesen Informationsschreiben der Deutschen Rentenversicherung sind auf der ersten Seite immer drei Beträge ausgewiesen. Der oberste dieser drei Beträge ist der Betrag zur Erwerbsminderungsrente, wenn Sie seit dem Tag, an dem die Auskunft erstellt wurde, voll erwerbsgemindert wären. Dieser Betrag ist ein Brutto Betrag. Die teilweise Erwerbsminderungsrente ist ungefähr die Hälfte dieses ausgewiesenen Betrages. Eventueller Hinzuverdienst wird von den jeweiligen Beträgen noch abgezogen. Inwiefern dies dann zutrifft wird im Einzelfall geprüft.

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9 Antworten

Naomiam 29.11.2018 | 13:46
volle Erwerbsminderung Diese Rente soll Ihren Verdienst weitestgehend ersetzen, wenn Sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auf nicht absehbare Zeit weniger als drei Stunden täglich arbeiten können. https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/2… teilweise Erwerbsminderung Wenn Sie nur noch eingeschränkt arbeiten können, kommt für Sie eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung in Betracht. In Verbindung mit einer Teilzeitarbeit soll sie Ihren Lebensunterhalt weitestgehend sichern. Die Anspruchsvoraussetzungen Teilweise erwerbsgemindert ist, wer wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit zwar noch mindestens drei, aber nicht mehr mindestens sechs Stunden täglich arbeiten kann. Die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ist halb so hoch wie die Rente wegen voller Erwerbsminderung. https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/2… Google kaputt?
Andreaam 29.11.2018 | 14:48
Hallo, die Definition und die Voraussetzungen sind mir bekannt. Darum ging es mir jedoch nicht. Mir geht es darum, ob eine teilweise Erwerbsminderungsrente eine Lohnersatzleistung oder eine Lohnzuschussleistung darstellt. Beides wird bei Naomis Links nicht erwähnt, da hatte ich vorher auch schon nachgelesen!
Schorscham 29.11.2018 | 14:57
Zitat von Andrea anzeigenausblenden
Es bleibt jedem EM-Rentner überlassen, ob er alleine von seiner Rente leben will oder ob er zusätzlich im Rahmen seiner individuellen Hinzuverdienstgrenzen arbeiten geht. Da Bezieher von teilweisen EM-Renten noch bis zu unter 6 Stunden täglich erwerbsfähig sind, hat der Gesetzgeber Hinzuverdienste nicht nur erlaubt sondern ausdrücklich erwünscht. Ich hoffe, dass Ihre etwas seltsame Frage damit beantwortet ist. MfG
Andreaam 29.11.2018 | 14:26
Danke für Ihre durchaus freundliche Antwort! Aber mir geht es tatsächlich um die Begrifflichkeit des Lohnersatzes. Und da half Google in Bezug auf die teilweise Erwerbsminderungsrente nicht weiter!
Andreaam 29.11.2018 | 15:02
Zitat von Schorsch anzeigenausblenden
Mir geht es darum, ob eine teilweise Erwerbsminderungsrente eine Lohnersatzleistung oder eine Lohnzuschussleistung darstellt.
Es bleibt jedem EM-Rentner überlassen, ob er alleine von seiner Rente leben will oder ob er zusätzlich im Rahmen seiner individuellen Hinzuverdienstgrenzen arbeiten geht. Da Bezieher von teilweisen EM-Renten noch bis zu unter 6 Stunden täglich erwerbsfähig sind, hat der Gesetzgeber Hinzuverdienste nicht nur erlaubt sondern ausdrücklich erwünscht. Ich hoffe, dass Ihre etwas seltsame Frage damit beantwortet ist. MfG
Bein, beantwortet es nicht. Dennoch vielen Dank. Hintergrund der für Sie seltsamen Frage ist, dass bei manchen anderen Leistung, der Lohnersatz eingerechnet wird, ein Lohnzuschuss jedoch nicht. Daher benötige ich die Definition der Rentenversicherung.
Feliam 29.11.2018 | 15:13
Nein, Sie benötigen die Definition der "anderen" Stelle, was diese unter Lohnersatz oder Lohnzuschuss versteht und inwieweit eine Rente dazu zählt.
Marieam 29.11.2018 | 16:39
Die DRV leistet keinen Lohnersatz mit der EMR. Lohnersatz ist z.B. Krankengeld. Von der DRV kann Übergangsgeld bei Maßnahmen zur medizinischen Rehabilitation nach Wegfall der Entgeltfortzahlung oder bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben als Lohnersatz gezählt werden.
Naomiam 29.11.2018 | 16:34
Das ist bei der DRV nirgends geregelt, da kommt es dann auf die betreffende Stelle an wie dieses das auslegt. Aber wenn man es genau nimmt, dann ERSETZT eine teilweise EM den Teil ihres Gehaltes der wegfällt weil sie nicht mehr mehr als 6h am Tag arbeiten können und die volle Erwerbsminderung eben das volle Gehalt
W*lfgangam 29.11.2018 | 20:32
Hallo Andrea, die Begründung für diese Rentenart wird sicher bereits in den uralten Vorschriften zur Berufsunfähigkeits- /Erwerbsunfähigkeitsrente (Regelungen vor 2002) im damaligen Gesetzentwurf genannt worden sein - wenn es nicht noch aus der Invalidenversicherung vor 1957 stammt, die bereits vom letzten amtierenden Kaiser (sorry User @Kaiser ;-)) 1889 verfügt worden ist. Letztendlich eine Art von (Teil-)Lohnersatz, aber auch eine Sozialleistung, die in sehr frühen Jahren der EM - ohne das wirklich Lohn in nennenswerter Höhe vorgelegen hat - ein entsprechendes Einkommen zusichert. Als Lohnersatz im eigentlichem Sinne ist die Altersrente bestimmt, bei vorzeitigem Beginn. Und natürlich die sonst deklarierten Sozialleistungen - KG, ALG, VerletztenrenteUV ... Weisere Mitschreibende als ich, werden in den alten Vorschriften/Pergamenten die 'richtige' Intention des Gesetzgebers finden, warum es diese Renten überhaupt gibt :-) Gruß w. PS: in dieser Broschüre – die ich nur an interessierte Azubis weitergebe/da ist so ein geschichtlicher Aufriss drin - finden Sie vielleicht die Antwort: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5…
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