Nach vielen Jahren voller Erwerbsminderungsrente wurde die Weiterzahlung abgelehnt und mit dem Anwalt ein gut begründeter Widerspruch nebst vielen beweisenden Untrlangen eingereicht. Seit über 3 Monaten gibt es noch keine Antwort der DRV, was wohl darauf hindeutet, dass der Widerspruchsauaschuss eingebunden wird.
Meine Frage: Erhalten die Mitglieder des Widerspruchsausschusses die Widerspruchsbegründung in vollem Umfang? Denn wenn sie nur die fehlerhaften Gutachten erhalten würden, könnten sie sich ja kein umfängliches Bild machen.
Danke vorab für Antworten!