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Experten-Antwort

Begründung des Widerspruchs - EM-Rente

von Kränklich09.06.2020 | 18:49
152 Ansichten
4 Antworten

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Nach vielen Jahren voller Erwerbsminderungsrente wurde die Weiterzahlung abgelehnt und mit dem Anwalt ein gut begründeter Widerspruch nebst vielen beweisenden Untrlangen eingereicht. Seit über 3 Monaten gibt es noch keine Antwort der DRV, was wohl darauf hindeutet, dass der Widerspruchsauaschuss eingebunden wird. Meine Frage: Erhalten die Mitglieder des Widerspruchsausschusses die Widerspruchsbegründung in vollem Umfang? Denn wenn sie nur die fehlerhaften Gutachten erhalten würden, könnten sie sich ja kein umfängliches Bild machen. Danke vorab für Antworten!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo User Kränklich,

wie die User bereits ausgeführt haben, erhält der Widerspruchsausschuss den gesamten Wortlaut Ihres Widerspruches und die gesamte Akte, ggfs. mit einer Stellungnahme durch den sozialmedizinischen Dienst, zugeleitet. Der für Sie zuständige Widerspruchsausschuss trifft sich regelmäßig und entscheidet dann über Widersprüche. Da durch die derzeitige Lage (Corona Pandemie) eine andere Arbeitslage vorhanden ist, kann sich die Bearbeitung Ihres Widerspruches noch hinziehen.

Ihr Anwalt kann sich zu gegebener Zeit an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger wenden und nach dem Sachstand fragen.

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3 Antworten

Studentam 09.06.2020 | 19:23
Sie haben da ein falsches Bild vom Widerspruchsausschuss... 1. Ja, die gesamte Akte mit allen Unterlagen liegt diesem vor 2. Nein, der Ausschuss wird nicht jede Seite, jedes Gutachten und jede Stellungnahme lesen. Es wird regelmässig nur auf grobe Verfahrensfehler überprüft und auffällige inhaltliche Widersprüche der Entscheidungen der DRV. Dort setzen sich aber nicht 10 Menschen zusammen, um Ihre 120 Seiten starke Akte zu lesen, die Gutachten und dann Ihre Stellungnahmen oben drauf. 3. Ob ein Gutachten falsch ist oder nicht ist oftmals rein subjektiv. Per Widerspruch lassen sich die Feststellungen des/der Gutachter nur angreifen, wenn diese nicht den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen entsprechen oder ähnlich schwere Fehler aufweisen. Alles andere ist als Tatsachenfeststellung nicht angreifbar.
Siehe hieram 09.06.2020 | 20:08
Der Widerspruchsausschuss wird nicht automatisch sofort in Ihr Verfahren einbezogen. Zunächst werden von den 'normalen' Mitarbeitern Ihre nachträglich eingereichten Unterlagen überprüft und, wenn notwendig, nochmals dem sozialmedizinischem Gutachter vorgelegt. Sofern es dann nicht schon dadurch zu einer Abänderung des Bescheides kommt, wird der Widerspruchsausschuss eingeschaltet, der beide Ergebnisse insbesondere auf Plausibilität und (interne) Verfahrensfehler überprüft, um ggfs. dann eine Entscheidung zu treffen, die einer im nächsten Schritt möglichen Klage standhält. Da viele Mitarbeiter, auch des sozialmedizinischen Gutachterteams, in den letzten Monaten unter 'besonderen Arbeitsbedingungen' die Antrags- und Widerspruchsunterlagen bearbeiten, bedeutet dies also nicht notwendigerweise, dass Ihre Akte bereits beim Widerspruchsausschuss liegt. Wie der aktuelle Sachstand bei ihnen ist, können Sie (bzw. Ihr Anwalt) direkt bei Ihrer zuständigen Rentenversicherung erfahren. Hier im Forum kann man nur spekulieren.
Kränklicham 10.06.2020 | 13:50
Dankeschön für die Antworten!
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