Hallo,
ich habe eine Frage zu beitragsfreien Zeiten wegen Fachschulbesuch.
Bei der letzten Rentennachricht wurde mir ein Fachschuljahr (1968/69) von meinen 16. Geburtstag bis zu meinem 17. Lebensjahr aberkannt. Ich habe erst einmal Widerspruch eingelegt und muß jetzt eine Begründung formulieren.
Wer hat damit Erfahrung.
Lesen Sie doch dazu den § 58 Abs.1 Nr. 4 SGB VI.
Schul-und Fachschulausbildungen werden nur noch ab dem Vollendeten 17. Lebensjahr anerkannt.
Alle Zeiten vorher MÜSSEN abgelehnt werden.
Also egal wie Ihre Begründung lauten wird, die RV hat keine rechtl. Grundlage Ihnen die Zeiten zu gewähren.
Sofern Sie das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen Sie die Zeit zw. 16 und 17 Beiträge nachentrichten. Diese Möglichkeit würde aber auch in Ihrer Rentenauskunft stehen.
Mein Tip: ziehen Sie den Widerspruch zurück
Sofern Sie das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen Sie die Zeit zw. 16 und 17 Beiträge nachentrichten. Diese Möglichkeit würde aber auch in Ihrer Rentenauskunft stehen.
Wenn das Schuljahr 1968/69 im Zeitraum zwischen dem 16. und 17. Geburtstag liegt, dann dürfte das 45.Lebensjahr mittlerweile knapp überschritten sein ;-)