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Experten-Antwort

Begutachtung

von SW11.05.2013 | 09:27
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7 Antworten

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Hallo, nach vielem hin und her, hat es nun mein Anwalt geschafft das meine Akte im Widerspruchsverfahren für LTA von der DRV neu geprüft wird. Ich habe unterschiedliche Erkrankungen aber extrem ist das chronische Schmerzsyndrom welches durch Orthopädisch Grunderkrankungen ausgelöst wurde. Die DRV möchte mich nun endlich zu einem Gutachter schicken aber mit der Fachrichtung habe ich bedingt ein Problem und es passt nicht zu den Leitlinien für die Begutachtung für Schmerzpatienten. Dort steht drin das die Ärzte eine Zusatzbezeichnung als spezielle Schmerztherapeuten führen sollten weil die Begutachtung von Schmerzpatienten schwer ist und die Ärzte damit Erfahrung haben sollten. Von den Ärzten die mir zur Auswahl genannt wurde trägt keiner diese Zusatzbezeichnung. Auf der einen Seite bin ich froh das es jetzt mal endlich weiter geht weil der Widerspruch bereits im November gestellt wurde. Auf der anderen Seite finde ich es irgendwie beängstigend zu wissen das man zu einem Arzt muss der sich mit Schmerzpatienten nicht auskennt. Ich bin seit ende Januar in Schmerztherapeutischer Behandlung und habe schnell die kleinen Unterschiede kennen gelernt. Ob es um Untersuchungen geht oder der Umgang mit dem Patienten. Kann man der DRV vorschlagen das die evtl. einen anderen Arzt mit Zusatzbezeichnung nennen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo SW,

leider können wir Ihnen hier im Forum keinen Rat bei dieser Entscheidung geben. Natürlich können Sie bzw. Ihr Anwalt der DRV einen anderen Arzt vorschlagen - ob dem aber gefolgt wird und wie sich die Wahl des Arztes auf das Ergebnis der Begutachtung und die weitere Verfahrensdauer auswirkt, können wir nicht vorhersehen. Sie sollten das am besten mit Ihrem Anwalt besprechen...

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6 Antworten

???am 11.05.2013 | 10:17
Lassen Sie doch Ihren Rechtsanwalt ein entsprechendes Schreiben an die DRV schicken. Wie dort dann reagiert wird, ist eine andere Frage. Allerdings müssen Sie damit rechnen, dass sich das Verfahren dann noch weiter verzögert. Die Frage ist, was Sie sich von einem Arzt mit Zusatzbezeichnung erwarten. Er ist zwar offiziell komptenter als ein Mediziner ohne, ob das aber in jedem Fall tatsächlich stimmt, würde ich mal bezweifeln. Haben Sie sich schon konkret über die vorgeschlagenen Ärzte erkundigt, ggf. dort direkt nach Erfahrungen mit Schmerzpatienten nachgefragt? Außerdem ist auch ein Begutachter "mit" kein Garant für eine Rentenbewilligung.
SWam 11.05.2013 | 11:18
Hallo, ja habe mich schon informiert. Bei einem war ich selber schon Patientin und fühlte mich dort nicht gut aufgehoben also kann ich den schon mal streichen. Der nächste ist mir noch bekannt aus Zeiten in denen ich in einer Rehaklinik gearbeitet habe und wir da das ein oder andere Mal Pat. hinschicken mussten. Bei unseren Pat. ist der auch nicht gut angekommen war aber eben vor Ort. Von dem nächsten habe ich noch nichts gehört. Der ist Arzt in einer Rehaklinik aber so wie ich gelesen habe werden dort keine Schmerzpatienten behandelt. Ich denke aber das ich mich am ehesten für den entscheiden werde. Möchte ja selber das die Warterei endlich mal ein ende nimmt weil mich das Psychisch schon massiv belastet und ich ins ALG2 falle. Laut Gutachter der Agentur für Arbeit bin ich nicht mehr in der Lage in meinen Beruf zu arbeiten aber weil die DRV in meinem Fall zuständig ist warten die erstmal ab was von der DRV kommt. Sollte eine art Berufsfindung machen wo getestet wird wie belastbar ich bin und was meine Psyche mit macht. Habe mir auch schon eine geeignete Stelle angesehen wo ich sofort anfangen könnte. Aber solange ich keinen Kostenträger habe kann ich das vergessen.
Reckeam 11.05.2013 | 17:28
Ihr Anwalt sollte dann die genannten Ärzte ablehnen und am besten benennen Sie / ihr Anwalt gleich einen der diese Zusatzbezeichnung führt. Es ist immer gut der RV alles vorzugeben. Die sind da wie kleine Kinder und müssen geführt werden... Wenn man alles gut begründet und einleichtende Argumente liefert stimmen sie dem meistens dann auch zu. Keiner - auch die Sachbearbeiter/Ärzte der RV - machen sich gerne zusätzliche Arbeit. Ob ihre Chancen auf eine postive Beurteilung ( die Sie sich ja dadurch erhoffen ) allerdings letztlich dann besser sind wird niemand vorher sagen können. Gerade ein Mediziner mit der Zusatzausbildung als Schmerzmediziner / Therapeut könnte ihr " Schmerzbild " auch schnell auseinander nehmen bzw. dem was Sie anführen dann nicht folgen. Die sind nämlich absolute Experten auf dem Gebiet. Dann sind Sie natürlich " gekocht " und der Widerspruch wird abgelehnt werden. Dagegen könnten Sie dann nur noch Klagen aber mit welchem ASrguemtn ??? Insofern besteht auch eine gewisse Gefahr einen so ausgebildeten med. Fachmann anzufordern und sich ihm und sein Urteil auszuliefern....
SWam 13.05.2013 | 09:49
Danke für die Antwort. Ich werde einen von den vorgeschlagenen Ärzten nehmen. Ob es die richtige Wahl war, wird sich zeigen. Möchte das nicht noch weiter in die Länge ziehen. Ob es schlußentlich die richtige Wahl war wird sich zeigen.
elfiam 13.05.2013 | 18:32
Zitat von SW anzeigenausblenden
wenn ich richtig liege, MÜSSEN Sie den sogar streichen, ich glaube ein Gutachter, bei dem man schon einmal in Behandlung war, darf einen gar nicht begutachten. Man darf umgekehrt z.B. auch nicht, wenn einem der Gutachter ein prima Arzt zu sein scheint, sich bei diesem anschließend in ärztliche Behandlung begeben, der darf einen dann gar nicht als normalen Patienten aufnehmen. Ist das richtig so? Oder kann mich da jemand korrigieren? Wo steht das und falls es tatsächlich so ist, gibt es eine Frist, nach deren Ablauf der Gutachterarzt einen dann doch behandeln dürfte? gruß elfi
SWam 14.05.2013 | 21:47
Zitat von elfi anzeigenausblenden
Bei einem war ich selber schon Patientin und fühlte mich dort nicht gut aufgehoben also kann ich den schon mal streichen.
wenn ich richtig liege, MÜSSEN Sie den sogar streichen, ich glaube ein Gutachter, bei dem man schon einmal in Behandlung war, darf einen gar nicht begutachten. Man darf umgekehrt z.B. auch nicht, wenn einem der Gutachter ein prima Arzt zu sein scheint, sich bei diesem anschließend in ärztliche Behandlung begeben, der darf einen dann gar nicht als normalen Patienten aufnehmen. Ist das richtig so? Oder kann mich da jemand korrigieren? Wo steht das und falls es tatsächlich so ist, gibt es eine Frist, nach deren Ablauf der Gutachterarzt einen dann doch behandeln dürfte? gruß elfi
hallo elfi, wie auch immer das ist. Ich habe einen super Facharzt bei dem ich mich sehr sehr sehr gut aufgehoben fühle. Schlimmer als die Ärzte in der Reha kann auch keiner der Gutachter sein.
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