Hallo Frau Hoffmann,
der Rentenversicherungsträger versendet mit der Erteilung des Auftrags zur Begutachtung normalerweise nicht die vorliegenden Unterlagen über Sie. Wegen Ihrer Zweifel bezüglich der richtigen Adresse des Gutachters sollten Sie sich mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger in Verbindung setzen. Danach können Sie dann abklären, welche Unterlagen zur Begutachtung mitzubringen sind.