Gilt der § 14 (5) SGB IX
auch bei der Begutachtung im Rentenverfahren?
Nennung von 3 Gutachtern zur Auswahl?
danke
Nein!
Sie können den vorgeschlagenen Gutachter aber ablehnen, wenn es dafür wichtige Gründe gibt.
In Einzelfällen kann es durchaus vorkommen, dass von vornherein mehrere Gutachter zur Wahl gestellt werden.
Ein Anspruch besteht allerdings nicht darauf.
Hallo Ingrid,
ärztliche Begutachtungen im Rahmen eines Rentenverfahrens werden u.a. in den Gutachtenstellen der Rentenversicherungsträger durchgeführt. Je nach Art der Erkrankung werden auch weitere Gutachter benannt, die derartige Stellungnahmen abgeben können. Es wird in der Regel ein Gutachter benannt.
Vermutlich hängt es davon ab, wie viele fachlich passende in Ihrer Nähe zur Verfügung stehen. Ich (Großstadt) hatte drei Vorschläge und vor dem Ankreuzen meinen Hausarzt gefragt.
Ein Bekannter wohnt ländlicher, der bekam nur einen genannt und musste auch zu dem 70 km fahren.
Zum Thema DRV-Begutachtung finden sie im kostenlosen Selbshilfe-Forum
http://www.krank-ohne-rente.de
viele Informationen und Erfahrungsberichte.
mfg
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mfg
Na Anna machste wieder Werbung für dein Jammerlappenforum.
Na fragwürdiges Fragezeichen
....biste wieder unterwegs um Menschen abzuwerten, runterzumachen und zu beleidigen die Dir nicht "genehm" sind?
Wie gut, dass im Forum "krank-ohne-rente.de" ein wertschätzender Umgangston herrscht und jeder bemüht ist den Anderen wertfrei anzunehmen und ihn zu unterstützen.
Na fragwürdiges Fragezeichen
....biste wieder unterwegs um Menschen abzuwerten, runterzumachen und zu beleidigen die Dir nicht "genehm" sind?
Wie gut, dass im Forum "krank-ohne-rente.de" ein wertschätzender Umgangston herrscht und jeder bemüht ist den Anderen wertfrei anzunehmen und ihn zu unterstützen.
Ja alles bedauernswerte kranke Menschen dort im Forum die sich sebst bemitleiden. Wers braucht.....