Ich möchte meine Frage voranstellen:
Wer ist bei gesundheitlichen Schäden durch eine Begutachtung verantwortlich??
Wie kann und will der Auftraggeber, also die DRV, in diesem Fall helfen??
Zum Sachverhalt: Meine Lebensgefährtin war -mal wieder- zu einer Begutachtung geladen. Im Vorfeld hatten Gespräche mit der DRV stattgefunden, in denen gebeten wurde auf die Begutachtung zu verzichten, da die seitens des med. Dienstes der DRV vermutete Essstörung nicht vorliegt. Man bestand auf dieses Gutachten .
Die Gutachterin war nun der Meinung, die Dauerspannung, unter der viele Muskeln im Arm- Hals und Rückenbereich liegen sowie die Sehnenverkürzung seien so nicht vorhanden. Originalaussage:" Ich kann mir das gar nicht vorstellen". Das verordnete Medikament gegen eben dieses kannte sie nicht und musste nachfragen.
Im Verlauf der Untersuchung überdehnte sie nun ruckartig gewaltsam Muskeln und Sehnen, ohne auf Schmerzen zu achten. Die Beschreibung dieser Einschränkungen eines Chirurgen lagen ihr übrigens vor.
Ergebnis ist nun eine Verstärkung der Schmerzen in diesem Bereich! Kopfdrehen, Kopf nichtdrehen, liegen, alles durch Schmerzen extrem eingeschränkt!! Die behandelnde Physiotherapeutin war ob der Verschlechterung erschrocken !! Die schmerzarme Bewegungsmöglichkeit ist weiter und stärker eingeschränkt. Das kleine positive Ergebnis jahrelanger med. Behandlung um Jahre zurückgeworfen!
Das Gutachten liegt uns noch nicht vor.
Nochmals meine Frage: Kann und will die DRV hier helfen??
Als Auftraggeber dieses Gutachtens, als Auswahltreffender für diese Gutachterin, auf das trotz begründeter Bitte, darauf zu verzichten, bestanden wurde, besteht zumindest eine moralische Verantwortung!!!