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Behandlung von Begleitperson

von Schäfchen24.04.2010 | 16:12
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10 Antworten

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Hallo, kann Begleitperson während Reha-Maßnahme auch Therapien (Fango/ Massage bekommen)? Wenn ja was ist dafür nötig? Weiß das wer? Gruß Schäfchen

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Schäfchen,

eventuelle Behandlungen/ Therapien für die Begleitperson werden nicht durch den Rentenversicherungsträger erbracht. Die Begleitperson setzt sich hierzu bitte direkt mit ihrer Krankenkasse in Verbindung.

9 Antworten

Schäfchenam 24.04.2010 | 17:01
Noch unfreundlicher gehts nicht, oder? Gibts noch andere Möglichkeit, z.B Rezept/ Verordnung? Gruß Schäfchen
was ist dafür nötigam 24.04.2010 | 16:44
Ganz einfach eigenes Geld zum bezahlen.
Clemensam 24.04.2010 | 18:22
oder eine Badekur bei der Krankenkasse beantragen : Die Badekur, auch Offene Badekur oder Vorsorgekur genannt, ist eine sehr effektive und sinnvolle Form der Gesundheitsvorsorge. Ihre Krankenkasse unterstützt Sie dabei i.d.R. durch Übernahme von mind. 85% der Therapiekosten und durch einen Zuschuß zu den Übernachtungskosten (i.d.R. EUR 9 - 13 pro Person und Tag). Eine Badekur kann alle drei Jahre durchgeführt werden; der Termin ist frei wählbar: Eine Badekur führen Sie mit einem Badearzt durch. Dies ist ein "Facharzt für Kuren", der aufgrund einer langen Zusatzausbildung und der speziellen Therapiekenntnisse anhand der Unterlagen Ihres Hausarztes die für Sie besten Behandlungsmethoden festlegt. Dabei kann er - ohne Beschränkung durch Budgets- alleine nach seiner Sachkenntnis und Ihren Bedürfnissen entscheiden. Ihr Weg zur Badekur : Um eine Badekur durchführen zu können, reichen Sie gemeinsam mit Ihrem Hausarzt einen Antrag bei Ihrer Krankenkasse ein. Vordrucke dafür erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse. Ihr Hausarzt muß dabei die medizinische Notwendigkeit begründen (Diagnosen und Befunde sowie durch Schilderung, welche Funktionsstörungen vorliegen und welches Therapieziel erreicht werden soll.) Die Krankenkasse überreicht Ihnen daraufhin einen Badearztschein (Überweisungsschein) und einen Kurmittelscheck. Diesen Schein füllt Ihr Hausarzt vor Kurbeginn aus und bescheinigt so Ihre Kurfähigkeit. Übergeben Sie den Badearztschein bei Ihrer Anmeldung der Rehaklinik . Bringen Sie zu Ihrer Aufnahme bitte die Berichte Ihres Arztes, inkl. Befunden, mit. Ihren persönlichen Behandlungsplan erstellt unser Badearzt dann vor Ort für Sie.
Skatrentneram 24.04.2010 | 17:53
Rufen Sie in der Klinik an und fragen Sie nach, ob die Begleitperson dort ebenfalls Anwendungen bekommen kann. Lassen Sie sich dann vom behandelnden Hausarzt eine entsprechende Verordnung ausstellen und geben diese dann beim Behandlar ab. Sollte die Klinik die Begleitperson nicht behandeln, suchen Sie sich einfach eine freie Praxis und lassen sich dort behandeln. Die freuen sich auch über jeden Patienten. Einfacher geht es nicht.
Schäfchenam 24.04.2010 | 18:34
Es dreht sich einzig und allein um Behandlung im Rahmen von Fango/ Massage. Übernachtung und Verpflegung ist für die Begleitperson durch die DRV gesichert. Werde die Klinik am Montag mal anrufen. Gruß Schäfchen
Dickieam 24.04.2010 | 20:04
Also: Erst mal fragen, ob die Klinik überhaupt darauf eingerichtet ist. Und dann, ob der Hausarzt die Anwendungen für so dringend erforderlich hält, dass er damit sein Budget belasten will.
Primaam 24.04.2010 | 18:59
Das wäre echt super wenn Sie das machen würden. Danke im Voraus.
dirkam 24.04.2010 | 18:47
Tun Sie das!
Clemensam 25.04.2010 | 07:37
Eine kostengünstigere und bessere Möglichkeit als die Anwendungen über einen ortsansässigen Badearzt laufen zu lassen gibt es nicht.
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