Hallo Christina B.,
da der Widerspruch Ihres Ehemanns offensichtlich durch Widerspruchsbescheid abgelehnt wurde, steht Ihnen jetzt der Klageweg vor einem Sozialgericht offen.
Es wird um Verständnis darum gebeten, daß wegen der Komplexität dieses Einzelfalles keine weiteren Stellungnahmen innerhalb dieses Forums abgegeben werden können.
Bezüglich des Ausdrucks "Behandlungsfall" können wir uns der sehr ausführlichen Antwort von Krämers nur anschließen.