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behindertenausweiß

von rita s.25.04.2007 | 20:31
1875 Ansichten
5 Antworten

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kann man trotz eu rente noch zusätzlich einen behindertenausweiß beantragen auf grund meiner mehrfachen krankheiten? und kann man beim versorgungsamt auch leistungen beziehen wegen der krankheiten? bin eu rentnerin

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Die Feststellungen zum Grad der Behinderung rtichten sich nach anderen Kriterien als die sozialmedizinische Beurteilung der Erwerbsminderung (bzw. BU und EU) im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung.

Es ist folglich durchaus möglich einen Schwerbehindertenausweis zu beantragen, bzw. zu erhalten.

Die von user Antonius für die Einkommensteuer gen. Freibeträge wären in § 33 b EstG nachzulesen.

MfG

4 Antworten

Schiko.am 25.04.2007 | 21:24
Möglich ist alles, das wort "versorgungsamt" ist ver- führerisch. Normalerweise werden behinderten pro- zente aufrund ärztlicher gutachten festgelegt. Nur aus dieser tätigkeit , der ausstellung eines behindertenausweises entsteht kein leistungs- bezug. Für blindengeld jedoch, eben wegen der aner- kennung von prozenten, kann durchaus das versorgungsamt zuständig sein. Grundsätzlich ist davon auszugehen, wer die erwerbsminderungsrente bekommt kann sicher auch einen versorgungsausweis haben ohne leistungsbezug, Der bezug einer erwerbsminderungsrente setzt nicht unbedingt die anerkennung von 50% durch das versorgungsamt voraus. MfG.
rita s.am 25.04.2007 | 21:36
danke für die antwort herr schiko. aber ist denn soetwas möglich durch erneute gutachten beim versorgungsamt? ich glaube mal gehört zu haben entweder eu rente das wars. man könnte dann nicht mehr zum versorgungsamt leistungen beziehen. ja wohl aber den behindertenausweiß erbitte noch antwort. danke mfg
Antoniusam 26.04.2007 | 00:37
Sie können JEDERZEIT einen Schwerbehindertenausweis beantragen, ob Sie nun EU - Rente beziehen oder nicht. Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen, werden Ihnen dann sogenannte Nachteilsausgleiche wie z.B. Steuerfreibeträge, Freifahrt im öffentlichen Personennahverkehr bei Eigenbeteiligung von 60 € pro Jahr, Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht usw. gewährt. Weitere Leistungen gibt es nicht !
Amadéam 26.04.2007 | 14:58
Das jeweilige Versorgungsamt bzw. Amt für Soziale Dienste trifft seine Entscheidung über Zuerkennung eines Grades der Behinderung (GdB) nur in Ausnahmefällen aufgrund eigener Begutachtung. Es zieht vielmehr Gutachten bzw. Arzt- und Krankenhausberichte von sämtlichen benannten Stellen bei, um aufgrund dieser seine Entscheidung zu treffen. Dazu zählt z.B. auch der Rentenversicherungsträger. Ferner wird unter anderem noch über die Zuerkennung besonderer Merkmale entschieden: Nähere Infos, auch zu der Bedeutung der Merkzeichen/Buchstaben auf dem Schwerbehindertenausweis erhalten Sie hier: http://www.zbfs.bayern.de/schwbg/wegweiser/wegbehinderung.html Ergänzend zu Antonius gibt es noch weitere Vergünstigungen. Es ist da zu nennen der Bereich der Sozialhilfe und der Bereich der Grundsicherung nach dem SGB XII. Hat man einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „G“, wird bei der Berechnung von Leistungen nach dem SGB XII unter den Voraussetzungen des § 30 SGB XII ein Zuschlag zum Regelsatz in Höhe von 17% gewährt. http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/12/index.php?norm_ID=1203… Eine EM-Rentengewährung ist kein Hinderungsgrund, einen Schwerbehindertenausweis zu beantragen.
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