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Experten-Antwort

Behindertenrente

von Berni27.06.2014 | 08:41
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22 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Wenn ich als Behinderter mit 45 J. Wartezeit ohne Abschläge in Rente will muß ich bis zum 63 und zehn Monaten Arbeiten. Als Gesunder kann ich auch mit 63 und zehn Monaten in Rente, jetzt, nach neuem Recht jedoch ohne Abzüge. Ich frag mich deshalb, wieso wird einem Behinderten der eher in Rente geht, die Rente gekürzt, während der Gesunde ohne Kürzung früher in Rente gehen kann.

Antworten vom Expertenteam

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Sehr geehrter Berni,

Sie geben an, dass Sie „als Behinderter ... bis zum 63 und zehn Monaten Arbeiten“ müssen. Demnach müssten Sie 1956 geboren sein.

Die [Altersrente für schwerbehinderte Menschen:]https://www.ihre-vorsorge.de/magazin/lesen/schwerbehindertenrente-oder-abschlagsfreie-rente-ab-63.html können Sie mit Abschlägen nach Vollendung des 60. Lebensjahres und 10 Monaten (10,8 % Abschlag) in Anspruch nehmen. Abschlagsfrei können Sie diese Rente nach Vollendung des 63. Lebensjahres und 10 Monaten in Anspruch nehmen. Neben der Schwerbehinderung müssen Sie hierfür die Wartezei von 35 Jahren erfüllen.

Mit oder ohne einem Schwerbehindertenausweis können Sie auch die [Altersrente für besonders langjährig Versicherte:]https://www.ihre-vorsorge.de/magazin/lesen/fuer-besonders-langjaehrig-versicherte-abschlagsfreie-rente-ab-63-einhalb-jahren.html nach § 236b SGB VI in Anspruch nehmen, sofern die Wartezeit von 45 Jahren erfüllt ist. Diese Rente können Sie nach Vollendung des 63. Lebensjahres und 8 Monaten abschlagsfrei in Anspruch nehmen.

Anstelle der Altersrente für schwerbehinderte Menschen können Sie also auch die Altersrente für besonders langjährig Versicherte in Anspruch nehmen, wenn Sie die Wartezeit von 45 Jahren erfüllen.

Sie müssen als „Mensch mit einer Behinderung“ also nicht länger arbeiten als ein „gesunder Mensch“. Sie können sogar früher in Rente gehen (Altersrente für schwerbehinderte Menschen), dann allerdings mit Abschlägen.

Mit freundlichen Grüßen

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Berni,

Ihre Frage wurde durch „Nick L. Beck“ bereits beantwortet.

Sie müssen nicht die Altersrente für schwerbehinderte Menschen in Anspruch nehmen. Sie können Sie aber in Anspruch nehmen.

Selbstverständlich können Sie auch jede andere Altersrente wie ein „Gesunder“ in Anspruch nehmen.

Sie dürfen also auch die Altersrente für besonders langjährig Versicherte in Anspruch nehmen.

Mit freundlichen Grüßen

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20 Antworten

100% schwerbehindertam 27.06.2014 | 08:56
Weil Schwerbehinderte Arbeitnehmer sich nicht wehren ! Als gegen die Agenda 2010 überall demonstriert wurde, bewegte sich bei meinem Ortsverband überhaupt nichts. Obwohl klar war, daß das vorwiegend uns treffen wird. Warum ? Weil da vorwiegend frühpensionierte Beamte das Sagen haben oder sonstig gelangweilte ÖD beschäftigte, die sich gar nicht reinversetzen wollen, was Schwerbehinderte in der Freien Wirtschaft teilweise ertragen müssen.
Berniam 27.06.2014 | 13:30
bis zum 63 und zehn Monaten Arbeiten“ müssen. Demnach müssten Sie 1956 geboren sein. Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen können Sie mit Abschlägen nach Vollendung des 60. Lebensjahres und 10 Monaten (10,8 % Abschlag) in Anspruch nehmen. Abschlagsfrei können Sie diese Rente nach Vollendung des 63. Lebensjahres und 10 Monaten in Anspruch nehmen. Neben der Schwerbehinderung müssen Sie hierfür die Wartezei von 35 Jahren erfüllen. Mit oder ohne einem Schwerbehindertenausweis können Sie auch die Altersrente für besonders langjährig Versicherte nach § 236b SGB VI in Anspruch nehmen, sofern die Wartezeit von 45 Jahren erfüllt ist. Diese Rente können Sie nach Vollendung des 63. Lebensjahres und 8 Monaten abschlagsfrei in Anspruch nehmen. Anstelle der Altersrente für schwerbehinderte Menschen können Sie also auch die Altersrente für besonders langjährig Versicherte in Anspruch nehmen, wenn Sie die Wartezeit von 45 Jahren erfüllen. Sie müssen als „Mensch mit einer Behinderung“ also nicht länger arbeiten als ein „gesunder Mensch“. Sie können sogar früher in Rente gehen (Altersrente für schwerbehinderte Menschen), dann allerdings mit Abschlägen. Mit freundlichen Grüßen
Versteh ich das Richtig? Wenn bei gleichen Bedingungen, (Schwerbeh. Gesunder 45 Beitragsj.), ich als Schwerbehinderter Mensch laut Schwerbehinderten-Rentengesetz in Rente gehe muß ich 2 Monate länger arbeiten als ein Gesunder damit ich keine Kürzung der Rente habe.
Nick L. Beckam 27.06.2014 | 13:40
Nein. Vielleicht liegt ein Denkfehler darin, dass Sie glauben, als Schwerbehinderter ausschließlich die Altersrente für schwerbehinderte Menschen in Anspruch nehmen zu dürfen?! Dem ist nicht so. Wenn Sie die Wartezeit von 45 Jahren erfüllen, dürfen Sie auch die Altersrente für besonders langjährig Versicherte in Anspruch nehmen. Ihre Schwerbehinderung ist dabei dann nicht von Bedeutung. Sie sollten jedoch beachten, dass für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen eine wesentlich kürzere Wartezeit (35 Jahre!) zu erfüllen ist, so dass hierbei der Unterschied von 2 Monaten für eine abschlagsfreien Zahlung vertretbar sein dürfte.
100% schwerbehindertam 27.06.2014 | 16:44
Was bringt es wenn man eine verkürzte Wartezeit von 35 Jahren hat, wenn man trotzdem frühestens 10 Jahre später in Rente gehen kann ? Von was soll man denn in den 10 Jahren leben ?
KSCam 27.06.2014 | 17:38
Es ist mal wieder Wochenende und alles ist am Jammern. Warum gönnen schwerbehinderte Menschen anderen, die auch 45 Jahre gearbeitet haben, nicht, dass beide zum gleichen Zeitpunkt abschlagsfrei gehen können. Man glaubt ja fast, dass das neue Gesetz irgendjemanden schlechter stellt als die bisherigen Regelungen. Und obwohl man keinen Nachteil durch das neue Gesetz hat, gönnt man seinen Mitmenschen nichts aber auch gar nicht. Im Gegenteil man konstruiert noch eine Benachteiligung für sich selbst. Eine unerträgliche Jammermentalität.
Michlam 27.06.2014 | 18:53
Zitat von KSC anzeigenausblenden
Sie sprechen mir aus der Seele, genau das gleiche habe ich auch gedacht. Ich Jahrgang 1951 ebenfalls Schwerbehindert und 45 Arbeitsjahre hätte Anspruch auf beide Renten gehabt und ehrlich ich arbeite seit über 48 Jahren auf dem Bau und gönne jedem meiner Kollegen die Rente, denn irgendwann nach so vielen harten Jahren ist man bei einem Punkt wo man eben nicht mehr kann. Die letzten paar Jahre haben mir sehr zu schaffen gemacht und ich komme mir vor wie ein uralter Mann und deshalb finde ich es richtig das ob Schwerbehindert oder nicht jeder die gleiche Rente bekommen soll. Wenn man im Büro arbeitet ist dies zwar Kopfarbeit belastet jedoch die Knochen nicht so, wie wenn man täglich Säcke mit 30 kg mehrere Etagen hoch tragen muss. Allen ein schönes Wochenende!
Berniam 29.06.2014 | 11:08
Zitat von Michl anzeigenausblenden
Es ist mal wieder Wochenende und alles ist am Jammern. Warum gönnen schwerbehinderte Menschen anderen, die auch 45 Jahre gearbeitet haben, nicht, dass beide zum gleichen Zeitpunkt abschlagsfrei gehen können. Man glaubt ja fast, dass das neue Gesetz irgendjemanden schlechter stellt als die bisherigen Regelungen. Und obwohl man keinen Nachteil durch das neue Gesetz hat, gönnt man seinen Mitmenschen nichts aber auch gar nicht. Im Gegenteil man konstruiert noch eine Benachteiligung für sich selbst. Eine unerträgliche Jammermentalität.
Sie sprechen mir aus der Seele, genau das gleiche habe ich auch gedacht. Ich Jahrgang 1951 ebenfalls Schwerbehindert und 45 Arbeitsjahre hätte Anspruch auf beide Renten gehabt und ehrlich ich arbeite seit über 48 Jahren auf dem Bau und gönne jedem meiner Kollegen die Rente, denn irgendwann nach so vielen harten Jahren ist man bei einem Punkt wo man eben nicht mehr kann. Die letzten paar Jahre haben mir sehr zu schaffen gemacht und ich komme mir vor wie ein uralter Mann und deshalb finde ich es richtig das ob Schwerbehindert oder nicht jeder die gleiche Rente bekommen soll. Wenn man im Büro arbeitet ist dies zwar Kopfarbeit belastet jedoch die Knochen nicht so, wie wenn man täglich Säcke mit 30 kg mehrere Etagen hoch tragen muss. Allen ein schönes Wochenende!
Wer jammert hier, der, der, ich zittiere"ehrlich ich arbeite seit über 48 Jahren auf dem Bau...Die letzten paar Jahre haben mir sehr zu schaffen"..Wem nicht? oder derjenige der ein Frage stellt, in der Hoffnung eine vernünftige Antwort zubekommen.
Berniam 29.06.2014 | 11:24
Ihr versteht meine Frage nicht. Es gibt 2 Rentengesetze. 1. Altersrente 2. Schw.Beh.Rente. Stellen wir beide gegenüber. BJ: 56. Bis vor kurzem Altersrente mit 65 + 10 Monate Jetzt 63 + 8 Monate, das heißt jetzt 2 J+2 Monate früher ohne Abschlag in Rente. Schw.Beh.Rente. Früher 63 + 10 Monate. Jetzt 63 +10 Monate,oder bei Wechsel in Alt. Rente 63 + 8 Monate. Das heißt max. 2 Monate früher ohne Abschlag in Rente. Wo sind die 2 Jahre, die, die Altersrentner bekommen, bei den Behinderten? Aber wie heißt es so schön: Die einen werden belohnt, die anderen bekommen einen Schlag ins Gesicht!
Negative Kraftam 29.06.2014 | 17:37
Zitat von GroKo anzeigenausblenden
Ihr versteht meine Frage nicht. Es gibt 2 Rentengesetze. 1. Altersrente 2. Schw.Beh.Rente. Stellen wir beide gegenüber. BJ: 56. Bis vor kurzem Altersrente mit 65 + 10 Monate Jetzt 63 + 8 Monate, das heißt jetzt 2 J+2 Monate früher ohne Abschlag in Rente. Schw.Beh.Rente. Früher 63 + 10 Monate. Jetzt 63 +10 Monate,oder bei Wechsel in Alt. Rente 63 + 8 Monate. Das heißt max. 2 Monate früher ohne Abschlag in Rente. Wo sind die 2 Jahre, die, die Altersrentner bekommen, bei den Behinderten? Aber wie heißt es so schön: Die einen werden belohnt, die anderen bekommen einen Schlag ins Gesicht!
Du kapierst nichts aber auch gar nichts, immer nur nehmen nehmen nehmen.
GoKo ist ein Mensch der auch ohne Geld leben kann!
W*lfgangam 29.06.2014 | 18:05
Hallo Berni, > Ihr versteht meine Frage nicht. Sie verstehen das Rentengesetz nicht. > Es gibt 2 Rentengesetze. Es gibt nur eins, das SGB 6, in dem alle Rentenarten definiert sind. > 1. Altersrente > 2. Schw.Beh.Rente. Die "Schw.Beh.Rente" IST eine Altersrente, die unter den besonderen Bedingungen dieser Altersrentenart geleistet wird. Die anderen Altersrenten haben andere Voraussetzungen – wie ein bunter Strauß, das hübscheste Blümchen sucht man sich aus ... > Stellen wir beide gegenüber. ...werden Sie feststellen, dass Sie jetzt sogar 2 Monate früher die ungekürzte Rente erhalten können - wo sehen Sie da den Nachteil? Etwa den, dass die Altersrente nicht wegen Schwerbehinderung geleistet wird, sondern weil Sie 45 Jahre haben. Wenn es Ihnen nur auf den Namen der Altersrentenart ankommt, stellen Sie den Antrag eben 2 Monate später – sagen Sie jetzt nicht, auf Ihrer Visitenkarte muss zwingend 'Schwerbehindertenrentner' stehen ;-) Gruß w.
Berniam 29.06.2014 | 18:35
Zitat von GroKo anzeigenausblenden
Ihr versteht meine Frage nicht. Es gibt 2 Rentengesetze. 1. Altersrente 2. Schw.Beh.Rente. Stellen wir beide gegenüber. BJ: 56. Bis vor kurzem Altersrente mit 65 + 10 Monate Jetzt 63 + 8 Monate, das heißt jetzt 2 J+2 Monate früher ohne Abschlag in Rente. Schw.Beh.Rente. Früher 63 + 10 Monate. Jetzt 63 +10 Monate,oder bei Wechsel in Alt. Rente 63 + 8 Monate. Das heißt max. 2 Monate früher ohne Abschlag in Rente. Wo sind die 2 Jahre, die, die Altersrentner bekommen, bei den Behinderten? Aber wie heißt es so schön: Die einen werden belohnt, die anderen bekommen einen Schlag ins Gesicht!
Du kapierst nichts aber auch gar nichts, immer nur nehmen nehmen nehmen.
Eins möchte ich dir sagen GroKO verschon mich in Zukunft mit deinen BLÖDEN Sprüche. Sie sind unterste Schublade.!!
GroKoam 29.06.2014 | 21:23
Du kapierst nichts aber auch gar nichts, immer nur nehmen nehmen nehmen.
Eins möchte ich dir sagen GroKO verschon mich in Zukunft mit deinen BLÖDEN Sprüche. Sie sind unterste Schublade.!!
Wenn etwas unterste Schublade ist dann dein erbärmliches Gejammer. Du gönnst doch deinen Mitmenschen nicht mal das "Schwarze unterm Fingernagel" Neidhammel!
Berniam 30.06.2014 | 11:06
Zitat von GroKo anzeigenausblenden
Ihr versteht meine Frage nicht. Es gibt 2 Rentengesetze. 1. Altersrente 2. Schw.Beh.Rente. Stellen wir beide gegenüber. BJ: 56. Bis vor kurzem Altersrente mit 65 + 10 Monate Jetzt 63 + 8 Monate, das heißt jetzt 2 J+2 Monate früher ohne Abschlag in Rente. Schw.Beh.Rente. Früher 63 + 10 Monate. Jetzt 63 +10 Monate,oder bei Wechsel in Alt. Rente 63 + 8 Monate. Das heißt max. 2 Monate früher ohne Abschlag in Rente. Wo sind die 2 Jahre, die, die Altersrentner bekommen, bei den Behinderten? Aber wie heißt es so schön: Die einen werden belohnt, die anderen bekommen einen Schlag ins Gesicht!
Du kapierst nichts aber auch gar nichts, immer nur nehmen nehmen nehmen.
Eins möchte ich dir sagen GroKO verschon mich in Zukunft mit deinen BLÖDEN Sprüche. Sie sind unterste Schublade.!!
Wenn etwas unterste Schublade ist dann dein erbärmliches Gejammer. Du gönnst doch deinen Mitmenschen nicht mal das "Schwarze unterm Fingernagel" Neidhammel!
Nicht beleidigend werden! Das zeugt von unterster Schublade!! Ansonsten werde ich deine Zitate nicht mehr beachten. Sind unter meInem Niveau!!
Melissaam 30.06.2014 | 20:02
Berni, Sie haben alles richtig geschildert, die sogenannten Experten wollen ja nichts verstehen. Sie haben Recht, der Unterschied von 2 Jahren gibt es nicht mehr,Vorteil für Schwerbeh. Als ich so ähnlich vor ein paar Wochen hier geschrieben habe stellten sich auch alle doof. Habe Jahre Anträge gestellt bis ich auf 50% kam, hätte ich mir sparen konnen, bin bei VDK u Verdi ausgetreten, ZAHNLOSE TIGER. 53geb, schwerbeh. 63 7 mon. arbeiten ohne Abschlag, neues Gesetz- 63 u 2 mon. Unterschied bei mir gerade noch 5 Monate, früher 2 Jahre. Dann diese Sprüche von den Leuten die sich mit dem Namen Experte schmücken,lächerlich. Ich könnte doch schon mit 60 u 7 mon. in Rente mit 10,8% Abschlag, wie bescheuert muß man da sein.
Harteiam 21.07.2014 | 13:05
Betroffener 1953 geboren! Nach nun 46 Beitragsjahren empfinde das als höchst ungerecht wenn mir so viel abgezogen wird, wenn ich nicht mehr kann. Wenn ich in meine Rentenaufrechnung schau werden mir die ersten 9 Jahre meiner Erwerbstätigkeit an Punkten abgezogen. Na...Ja es bleiben ja noch 36 Jahre über. Schreibt mal alle an Kanzlerin direkt und verlangt den Aufdruck auf eure Rentenbenachrichtigungen. ARBEIT MACHT FREI!
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