Nach 20 Jahren Behindertenwerkstatt kann man Rente bekommen. Aber ich möchte in den 1. Arbeitsmarkt und später wieder zurückkehren. Wird der Zähler wieder auf 0 gesetzt oder wie ist das? Ich bin 4 Jahre in der Werkstatt schon. Mein Alter ist 35 und in meiner Werkstatt kann ich keine PC-Betreuung machen.
Die Wartezeit von 20 Jahren geift dann, wenn der Leistungsfall - in der Regel - vor dem 17. LEbensjahr bzw. bei Geburt bereits bestand.
Wie die Wartezeit von 20 Jahren zustande kommt, ob durch Beitragszeiten aus dem Ersten Arbeitsmarkt oder dem geschützten Arbeitsmarkt (Behindertenwerkstatt), spielt dabei keine Rolle.
Insofern wird da gar nichts auf 0 gedreht.
Hallo Henry Cheng,
NEIN.
Die Wartezeit (Mindestversicherungszeit) von 20 Jahren gilt allgemein ...die können Sie auch mit (versicherungspflichtigen) Minijob-Zeiten erreichen, natürlich erst recht mit 'normalen' versicherungspflichtigen Zeiten - Lücken führen nicht dazu, dass die 20 Jahre wieder von vorne anfangen zu zählen.
Gruß
w.
Hallo Henry Cheng
die Rente für "Behinderte" gem. § 43 Abs. & SGB 6 nach einer Wartezeit von 20 Jahren gibt es nur wenn die Erwerbsminderung vor Erfüllung der allgemeinen Wartezeit von 60 Monaten eingetreten ist und ununterbrochen angedauert hat.
Wenn sie aus gesundheitlichen Gründen erst seit 4 Jahren in einer WfB arbeiten, können sie nur die " normale" Erwerbsminderungsrente bekommen.
Hallo Henry Cheng,
die Rente wegen Erwerbsminderung nach 20 Jahren Beitragszeit wird nur gewährt, wenn der Leistungsfall der Erwerbsminderung vor Erfüllung der allgemeinen Wartezeit von 5 Jahren eingetreten ist. Zu den 20 Jahren zählen dann alle Beitragszeiten. Es gibt keine Beschränkung auf Zeiten in einer Werkstatt für Behinderte.